Das Stadtarchiv Freiburg (AVF) ist dem Stadtkanzlei angegliedert und stellt das Gedächtnis der Stadt dar. Seine Aufgabe ist es, öffentliche und private Schriftquellen sowie kulturelle Sammlungen, die für die Stadt von historischem und/oder rechtlichem Interesse sind, zu sammeln, zu bewerten, zu bewahren und aufzuwerten.
Das Archiv besteht hauptsächlich aus Verwaltungsbeständen aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis heute. Es handelt sich hauptsächlich um Dokumente, die von den politischen Behörden (Exekutive, Legislative) und der Gemeindeverwaltung erstellt oder entgegengenommen worden sind.
Das Archiv bewahrt auch Bestände privaten Ursprungs auf (Vereine, Unternehmen, Familien, Einzelpersonen usw.).
Der Sektor Archiv und Kulturerbe ist auch für die städtischen Sammlungen zuständig und fungiert als historisches und kulturelles Kompetenzzentrum.
Vollständige Öffnungszeiten
Der Besuch des Archivs ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Er ist kostenlos. Vor Feiertagen ist das Archiv ab 16 Uhr geschlossen.
Heute, Montag, 25. November
Geschlossen Dienstag, 26. November: von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr geöffnet
Reguläre Öffnungszeiten
Montag
Geschlossen
Dienstag
8.30-12.00 Uhr, 13.30-17.00 Uhr
Mittwoch
8.30-12.00 Uhr, 13.30-17.00 Uhr
Donnerstag
8.30-12.00 Uhr, 13.30-17.00 Uhr
Freitag
Geschlossen
Samstag
Geschlossen
Sonntag
Geschlossen
Spezielle Öffnungszeiten
08.12.2024
Geschlossen
Maria Empfängnis
25.12.2024
Geschlossen
Weihnachtstag
26.12.2024
Geschlossen
Stephanstag
01.01.2025
Geschlossen
Neujahrstag
02.01.2025
Geschlossen
Berchtoldstag
Auftrag und Überblick
Im Dienste der Bürgerinnen und Bürger, der Gemeindebehörden und der Gemeindeverwaltung hat das Stadtarchiv Freiburg (AVF) den Auftrag, Archivalien und Kulturgüter, die das " vielschichtige Gedächtnis " der Saanestadt bilden, zu sammeln, zu bewerten, zu erhalten, zu bewahren und aufzuwerten. Sie stehen unter der Verantwortung von Xavier Gendre, Stadtarchivar.
Die ältesten in den AVF aufbewahrten Verwaltungsbestände reichen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, d.h. bis in die Jahre 1799 bis 1803 zurück, da die Dotationsakte für die Stadt Freiburg in Üechtland vom 8. Oktober 1803 die endgültige Trennung von Stadt und Staat Freiburg markierte. Die Verwaltungsabteilungen geben regelmäßig Akten an das Archiv ab.
Die AVF besitzen auch private Bestände und Sammlungen, insbesondere den Fonds Jean Dubas-Cuony. Dieser reiche Bestand, der sich aus der Arbeitsbibliothek, dem persönlichen Archiv und den kulturhistorischen Sammlungen von Dr. Jean Dubas (1918-2003), Ehrenbürger der Stadt, zusammensetzt, ist der Öffentlichkeit zugänglich.
Die Bibliothek des Archivs befasst sich hauptsächlich mit lokaler und regionaler Geschichte. Als wissenschaftliche Bibliothek, die der Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg angegliedert ist, ist ihr Katalog im SLSP integriert und über Discovery zugänglich. Die Heimausleihe von Büchern ist jedoch ausgeschlossen.
Der Archivsektor gewährleistet auch die Verwaltung und Erschliessung der reichen Sammlungen von kulturhistorischen Werken der Stadt und ist für die Beantwortung von Fragen mit historischem und kulturhistorischem Charakter zuständig. Die Koordination der Beziehungen zur Partnerstadt Rueil-Malmaison, zu den Städten des Zähringerbundes sowie zu Nova Friburgo in Brasilien gehört ebenfalls zu seinen Aufgaben.
Suchinstrumente
Die meisten Suchinstrumente des Stadtarchivs sind online verfügbar.
Online-Inventar Das Online-Inventar ermöglicht den Zugriff auf die Inventare aller bisher bearbeiteten Bestände und Sammlungen, sowohl administrativer als auch privater Herkunft. Es ist nicht vollständig, da für viele Bestände noch kein Inventar vorliegt.
Kulturelle Sammlungen Das detaillierte Inventar der kulturellen Sammlungen ist nicht online verfügbar, aber eine Kurzbeschreibung der wichtigsten Sammlungen sowie die Beschreibung einiger exemplarischer Stücke sind über das Online-Inventar zugänglich (ab dem 11. Juni 2022).
Pläne der Stadt Freiburg Die meisten historischen Pläne der Stadt Freiburg können auf dem Kartenportal der Stadt eingesehen werden.
Bibliothek Die Bibliothek des Archivs bewahrt und verwertet Publikationen, die Freiburg betreffen. Die Benutzung erfolgt ausschließlich im Lesesaal und die Ausleihe ist ausgeschlossen. Alle Werke sind auf der nationalen Datenbank swisscovery verzeichnet.
Nutzungsbedingungen
Der Besuch des Archivs ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich und richtet sich nach den oben genannten Öffnungszeiten. Er ist kostenlos.
Zugang zu den Dokumenten, Schutzfristen
Die Einsichtnahme in Verwaltungsarchive ist erst nach einer Frist von 30 Jahren ab dem Datum der Schließung der Akten gestattet.
Für Protokolle der Beratungen des Gemeinderats sowie anderer Behörden gilt eine besondere Schutzfrist von 50 Jahren.
Für Dokumente, die personenbezogene Informationen enthalten, gilt eine besondere Schutzfrist.
Der Zugang zu Privatarchiven wird durch besondere Vereinbarungen geregelt, die Mehrheit dieser Bestände ist jedoch ohne Einschränkungen einsehbar.
Gesetzlicher Rahmen
In unserem Kanton unterliegen die Gemeindearchive hauptsächlich dem Gesetz vom 25. September 1980 über die Gemeinden und seinem Ausführungsreglement, dem Gesetz vom 10. September 2015 über die Archivierung und das Staatsarchiv und seinem Ausführungsreglement, dem Gesetz vom 25. November 1994 über den Datenschutz und, für bestimmte Kategorien von Dokumenten, die ab dem 1. Januar 2011 geschaffen wurden, dem Gesetz vom 9. September 2009 über die Information und den Zugang zu Dokumenten.
Nach Abschluss ihrer Untersuchungen werden die Forscherinnen und Forscher aufgefordert, ein Exemplar ihrer Arbeit im Stadtarchiv zu hinterlegen. Auch andere Beiträge, welche die Geschichte und das Kulturerbe unserer Stadt beinhalten, werden mit grossem Interesse aufgenommen.
Vertrauen Sie uns Ihre Archive an
Vereine, politische Parteien, Unternehmen, Handwerker, Händler, Familien, Privatpersonen u.a., die ihre Text- oder Multimedia-Dokumente, die von ihren Aktivitäten in der Stadt Freiburg zeugen, hinterlegen möchten, werden ermutigt, dies zu tun und sich mit dem Stadtarchiv [AVF] in Verbindung zu setzen, um die Modalitäten (Spende oder Hinterlegung) festzulegen. Die AVF verpflichten sich, ihre beruflichen Kompetenzen zur Verfügung zu stellen, um diese Dokumente zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zögern Sie also nicht, die AVF für weitere Informationen zu kontaktieren.
Kulturvermittlung und öffentliche Führungen
Das Archiv und die Kultursammlungen sind öffentliches Gut. Ihre Aufwertung durch Führungen, Ausstellungen sowie andere Formen der Kulturvermittlung ist von grösster Bedeutung.
Geführte Besichtigungen
Auf Anfrage empfängt das Stadtarchiv Gruppen und Schulklassen für Führungen.
Die Führungen sind aus organisatorischen Gründen auf etwa 20 Teilnehmer beschränkt.
Ausstellungen Das Stadtarchiv organisiert regelmäßig Ausstellungen, um seine Schriftquellen und Kultursammlungen zu präsentieren.
Der Besuch des Archivs ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Er ist kostenlos.
Vor Feiertagen ist das Archiv ab 16 Uhr geschlossen.