Leuchtmittel
Entsorgung
- Sammel-Stelle Neigles
- In den Geschäften
Erlaubt
- Energiesparlampen
- Induktions- und LED-Lampen
- Quecksilber- und Natriumdampflampen
- Metallhalogenidlampen
- Neonröhren = stabförmige Leuchtmittel (LED) 50 - 150 cm
Nicht erlaubt
- Normale Glühbirnen
- Halogenlampen
Weitere Informationen
Leuchtstofflampen eignen sich nicht für die Entsorgung im Hauskehricht, da sie Quecksilber (Hg) sowie je nach Lampentyp weitere umweltrelevante Elemente enthalten.
Die VREG (Verordnung vom 14. Januar 1998 über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) schreibt vor, dass Leuchtmittel aufgrund ihrer Schadstoffe separat entsorgt werden müssen. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind verpflichtet, ihre alten Lampen einem Händler oder einer Sammelstelle zu übergeben. Normale Glühlampen und Halogenglühlampen sind von den Vorschriften der VREG nicht betroffen, da sie keine Schadstoffe enthalten. Sie können im normalen Hauskehricht entsorgt werden.
Links
- SENS - eRecycling: Recycling von Haushaltgeräten und Leuchtmitteln
- SLRS - Stiftung Licht Recycling Schweiz
- Abfallwegweiser - Bundesamt für Umwelt BAFU
- www.abfall.ch - Alle Informationen zum Thema Abfall und Recycling