Kommunikation und Medien

Anpassung der Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb (Phase 1)

Aufgrund der Rückmeldungen von Design Fribourg und Swiss Graphic Designers hat die Stadt Freiburg die Regeln für den Wettbewerb zur Schaffung ihrer neuen visuellen Identität angepasst. In der ersten Phase werden die TeilnehmerInnen nun aufgefordert, ein Portfolio als PDF und ein Bewerbungsschreiben einzureichen (und nicht mehr einen Logoentwurf mit Erläuterungen). Wer bereits einen Entwurf erstellt hat, kann diesen einfach in sein*ihr Portfolio aufnehmen. Alle Informationen finden Sie in den geänderten Regeln weiter unten.

Kontaktieren Sie unseren communication [at] ville-fr [.] ch (Sektor Kommunikation), falls Sie unsere Pressemitteilungen erhalten möchten.

Vollständige Öffnungszeiten
Heute, Samstag, 21. Dezember

Geschlossen
Sonntag, 22. Dezember: geschlossen

Reguläre Öffnungszeiten
Montag 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Dienstag 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Mittwoch 8.00-17.00 Uhr
Donnerstag 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Freitag 8.00-11.30 Uhr, 14.00-16.00 Uhr
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen
25.12.2024 Geschlossen Weihnachtstag
26.12.2024 Geschlossen Stephanstag
01.01.2025 Geschlossen Neujahrstag
02.01.2025 Geschlossen Berchtoldstag
18.04.2025 Geschlossen Karfreitag
21.04.2025 Geschlossen Ostermontag
01.05.2025 8.00-11.30 Uhr Tag der Arbeit
29.05.2025 Geschlossen Auffahrt / Christi Himmelfahrt
09.06.2025 Geschlossen Pfingstmontag
19.06.2025 Geschlossen Fronleichnam
01.08.2025 Geschlossen Bundesfeier
15.08.2025 Geschlossen Maria Himmelfahrt
01.11.2025 Geschlossen Allerheiligen
08.12.2025 Geschlossen Maria Empfängnis
25.12.2025 Geschlossen Weihnachtstag
26.12.2025 Geschlossen Stephanstag
01.01.2026 Geschlossen Neujahrstag
02.01.2026 Geschlossen Berchtoldstag
Wettbewerb für das neue Coporate Design der Stadt

Die Stadt Freiburg möchte sich ein neues Corporate Design zulegen, das ihre Werte und Hauptziele widerspiegelt (verfügbar im Legislaturprogramm und in der Zwischenbilanz). Zu diesem Zweck schreibt sie einen Wettbewerb aus. Sind Sie eine Agentur für visuelle Kommunikation oder ein*e unabhängige*r Grafikdesigner*in mit Sitz in der Gemeinde? Schicken Sie uns ein Portfolio als PDF und ein Bewerbungsschreiben bis zum 31. Januar 2025!

Reglement 2024 zum Wettbewerb für die Gestaltung des neuen Coporate Designs der Stadt Freiburg

Art. 1: Ziel des Wettbewerbs
Der Wettbewerb hat zum Ziel, ein neues Corporate Design für die Stadt Freiburg zu finden, das ihre Werte und ihre Hauptziele widerspiegelt. Die Werte und Ziele sind im Legislaturprogramm sowie in der Legislatur-Zwischenbilanz erläutert, abrufbar unter www.stadt-freiburg.ch/gemeinderat-freiburg.

Art. 2: Organisation
a. Die Stadt Freiburg ist über ihre Zentralverwaltung und ihren Sektor Kommunikation die Organisatorin des Wettbewerbs.
b. Die Jurymitglieder werden von der Organisatorin ausgewählt. Diese kann die Jurymitglieder jederzeit frei auswechseln, ohne die Wettbewerbsteilnehmenden darüber informieren zu müssen.
c. Die Organisatorin bestimmt die Ziele des Wettbewerbs sowie die Beurteilungskriterien der Jury, die in diesem Reglement aufgeführt sind.
d. In der ersten Wettbewerbsphase reichen die Teilnehmenden ein Portfolio als PDF mit höchstens fünf bis sieben vergangenen Realisationen sowie ein Bewerbungsschreiben ein. In der zweiten Wettbewerbsphase wählt die Jury auf der Grundlage der eingereichten Portfolios und Bewerbungsschreiben fünf Agenturen oder freischaffende Grafikdesignerinnen und  designer aus. Die ausgewählten Teilnehmenden werden ausführlich über die Erwartungen der Stadt informiert und erstellen einen Entwurf des Corporate Designs. In der dritten und letzten Phase wählt die Jury drei der fünf Entwürfe aus und unterbreitet ihre Auswahl dem Gemeinderat der Stadt Freiburg, welcher schliesslich die Gewinnerin oder den Gewinner bestimmt. Die Organisatorin darf keinen Einfluss auf die Entscheidungen nehmen.

Art. 3: Teilnehmende
a. Der Wettbewerb steht Agenturen für visuelle Kommunikation und freischaffenden Grafikdesignerinnen und -designern, die im Gemeindegebiet ansässig sind, offen.
b. Für Teilnehmende, welche die Bedingungen von Art. 3 Bst. a. nicht erfüllen, sind jedoch Ausnahmen möglich. So können Agenturen für visuelle Kommunikation und freischaffende Grafikdesignerinnen und -designer, die in der Gemeinde verankert sind oder eine besondere Verbindung zur Stadt Freiburg nachweisen können, ein schriftlich begründetes Teilnahmegesuch (maximal eine A4-Seite) einreichen. Kann die Agentur oder die Grafikdesignerin bzw. der Grafikdesigner die Organisatorin von ihrer oder seiner Verbindung zu Freiburg überzeugen, darf sie oder er am Wettbewerb teilnehmen. Die Entscheidung über die Teilnahme wird innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des schriftlichen Gesuchs mitgeteilt.
c. Mit dem Einreichen ihres Dossiers erklären sich die Teilnehmenden vorbehaltlos mit dem vorliegenden Reglement einverstanden. Die Dossiers müssen bis spätestens am 31. Januar 2025 um 00.00 Uhr per E-Mail mit dem Vermerk «Wettbewerb neues Corporate Design der Stadt Freiburg» an den Kommunikationsbeauftragten der Stadt Freiburg (alexandre [.] brodard [at] ville-fr [.] ch (alexandre[dot]brodard[at]ville-fr[dot]ch)) geschickt werden. Dossiers, die nach dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
d. Ausgeschlossen vom Wettbewerb sind jeglichen Agenturen für visuelle Kommunikation, die im Besitz eines Jurymitglieds sind. Ebenfalls von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind Agenturen für visuelle Kommunikation und freischaffende Grafikdesignerinnen und -designer, die eine enge Verbindung zu den Jurymitgliedern oder der Organisatorin haben. Mit dieser Einschränkung sollen mögliche Interessenkonflikte vermieden werden, welche die Beurteilung der erhaltenen Dossiers kompromittieren könnten.
e. Die Organisatorin behält sich das Recht vor, die Bewerbung einer Agentur für visuelle Kommunikation oder einer freischaffenden Grafikdesignerin bzw. eines freischaffenden Grafikdesigners, die oder der die Bestimmungen des vorliegenden Reglements nicht einhält, ohne Angabe von Gründen und ohne Einsprachemöglichkeit abzulehnen.

Art. 4: Teilnahmebedingungen
a. Durch die Teilnahme am Wettbewerb bestätigen die Teilnehmenden, dass es sich bei den Elementen ihres Portfolios um persönliche und exklusive Kreationen handelt und dass alle Informationen, die für die Teilnahme verwendet werden, keine Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum einer dritten Person darstellen.
b. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.

Art. 5: Vorgaben
a. Das Logo muss die Zweisprachigkeit berücksichtigen (Deutsch und Französisch auf einem einzigen Logo).
b. Es muss eine Version des Logos in Farbe und eine in Schwarzweiss eingereicht werden.

Art. 6: Beurteilungskriterien
Die Entwürfe werden anhand der folgenden Elemente beurteilt:
a. Repräsentation der Stadt Freiburg sowie ihrer Werte und Ziele
b. Berücksichtigung der Besonderheiten der Stadt Freiburg
c. Originalität und Kreativität
d. Einfache Anwendung und Agilität des Corporate Designs

Art. 7: Beurteilungsmethode
a. Die Beurteilung durch die Jury und durch den Gemeinderat erfolgt auf der Grundlage der in Art. 6 erwähnten Kriterien. Die Entscheidungen der Jury und des Gemeinderats müssen nicht begründet werden.
b. Die Entscheidungen der Jury und des Gemeinderats sind vertraulich und endgültig. Das bedeutet, dass sie nicht eingesehen werden können und gegen sie keine Einsprache erhoben werden kann.
c. Die Jurymitglieder und der Gemeinderat verfügen über ein Beurteilungsraster, mit dem sie jeden Entwurf fair und objektiv benoten können.

Art. 8: Ablauf und Wahl der Finalistinnen und Finalisten
a. In der ersten Phase reichen die Teilnehmenden bis am 31. Januar 2025 ein Dossier ein, das den Teilnahmebedingungen und den Wettbewerbsvorgaben entspricht. Das Dossier muss höchstens fünf bis sieben vergangene Kreationen sowie ein Bewerbungsschreiben beinhalten.
b. In der zweiten Phase im Februar 2025 wählt die Jury fünf Dossiers aus. Die Autorinnen und Autoren der fünf ausgewählten Dossiers werden anschliessend ausführlich über die Erwartungen der Stadt Freiburg informiert und reichen bis spätestens am 30. April 2025 einen Entwurf des Corporate Designs ein.
c. In der dritten und letzten Phase im Mai 2025 wählt die Jury aus den fünf Finalistinnen und Finalisten der zweiten Phase drei Entwürfe aus und unterbreitet diese dem Gemeinderat, der vor dem Sommer 2025 die Gewinnerin oder den Gewinner bestimmt.

Art. 9: Preis
a. Die Autorinnen und Autoren der fünf Dossiers, die von der Jury in der zweiten Phase ausgewählt werden, erhalten je einen Betrag von 2000 Franken in bar pro ausgewähltem Entwurf (insgesamt 10 000 Franken Preisgeld für die zweite Phase).
b. Die Gewinnerin oder der Gewinner des 1. Platzes, die oder der vom Gemeinderat bestimmt wird, wird um eine Offerte für Ausarbeitung des gesamten Corporate Designs gebeten.

Art. 10: Haftung
a. Die Organisatorin behält sich jederzeit das Recht vor, den Wettbewerb ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verlängern, zu ändern, zu unterbrechen oder zu annullieren.
b. Sie kann keinesfalls haftbar gemacht werden. Die Teilnehmenden haben unter keinen Umständen Anspruch auf eine finanzielle oder anderweitige Entschädigung.
c. Die Organisatorin übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die den Teilnehmenden als direkte oder indirekte Folge des Wettbewerbs entstehen.

Art. 11: Reglement
Die Organisatorin behält sich das Recht vor, das vorliegende Reglement jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.

Art. 12: Schlussbestimmungen
a. Der Wettbewerb untersteht schweizerischem Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
b. Über jede Anfechtung des vorliegenden Reglements oder des Wettbewerbs, unabhängig von ihrer Art, wird von der Organisatorin entschieden und ihr Entscheid kann nicht angefochten werden.
c. Selbst wenn sich einzelne Bestimmungen dieses Reglements als ungültig erweisen sollten, hat dies keinen Einfluss auf die restlichen Bestimmungen.