Förderbeiträge im Energie-Bereich

Übergangsmassnahme Fernwärme

Gesuchsteller:in (Eigentümer:in)

Beauftragtes Unternehmen

Mit der Umsetzung der Übergangsmassnahme beauftragtes Unternehmen

Betroffenes Gebäude

Von den Optimierungsmassnahmen betroffenes Gebäude

Nutzung gemäss SIA 380/1

Energie für die Wärmeerzeugung:

Heizung
Warmwasser
Der aktuelle Heizkessel hat das Ende der Nutzungsdauer erreicht und muss ohne Verzug ersetzt werden
Achtung, es gibt keine Förderbeiträge für Heizkessel, die ohne Verzug zu ersetzen sind.

Dokument, das dem Beitragsgesuch beizulegen ist

Eine einzige Datei. Auf 300 MB begrenzt. Erlaubte Formate: pdf, zip, gif, jpg, png, svg

  • unterzeichneter Groupe-E-Vertrag für den Fernwärmeanschluss
  • Groupe-E-Brief mit dem geplanten Datum des Fernwärmeanschlusses
  • Bestätigung Heizungsmeister:in, dass der aktuelle Heizkessel ohne Verzug zu ersetzen ist
  • Offerte für die Umsetzung der Übergangsmassnahme

Bemerkungen

Es gilt das Datum des Erhalts des Beitragsgesuchs mit allen verlangten Dokumenten. Unvollständige Dossiers werden den Gesuchstellenden zurückgesandt.

Das Ausführungsreglement zum Reglement für die Verwendung des Energiewendefonds der Stadt Freiburg vom 13. September 2022 legt die Voraussetzungen für den Erhalt eines Beitrags fest.

Die Gesuchstellenden verpflichten sich, dem Sektor Ökologischer Wandel der Stadt Freiburg während mindestens drei Jahren nach den subventionierten Arbeiten die Betriebsdaten (Stromverbrauch) zu liefern.