200.3

Richtlinie betreffend die Bereitstellung eines das Gemeindegebiet abdeckenden Jahresabonnementes der öffentlichen Verkehrsbetriebe für die Schülerinnen und Schüler

vom 28.01.2020, in Kraft seit 01.01.2020

Der Gemeinderat der Stadt Freiburg

gestützt auf :

  • Artikel 2 Absatz 1 des Schulreglementes für die Primarschule der Stadt Freiburg vom 30. Mai 2018;
  • Artikel 2 Absatz 1 des Schulreglementes der Orientierungsschulen der Stadt Freiburg vom 30. Mai 2018,

verabschiedet die folgenden Bestimmungen :

Art. 1 Gegenstand

Die vorliegende Richtlinie legt die Bedingungen fest, die für die Bereitstellung eines das Gemeindegebiet abdeckenden Jahresabonnementes der öffentlichen Verkehrsbetriebe für die Schülerinnen und Schüler der Stadt Freiburg anzuwenden sind.

Art. 2 Geltungsbereich

1 Nur Schülerinnen und Schüler, welche die obligatorische Schule besuchen und auf dem Gebiet der Gemeinde Freiburg wohnhaft sind, können in den Genuss eines Jahresabonnementes kommen.

2 Die Schülerinnen und Schüler, welche ein 12. partnersprachliches Schuljahr absolvieren, haben keinen Anspruch auf ein Jahresabonnement.

Art. 3 Art des Abonnementes

1 Das Abonnement, das zur Verfügung gestellt wird, ist ein Jahresabonnement Frimobil der Zone 10, so wie es von den Freiburger Verkehrsbetrieben herausgegeben wird.

2 Das Abonnement wird auf den Swisspass geladen.

3 Mit Ausnahme der Junior-Karte SBB wird von der Stadt kein anderes Abonnement oder Teil eines Abonnementes rückvergütet.

Art. 4 Gesuch

1 Die Eltern müssen das Jahresabonnement beantragen:

a) im Sekretariat des Schulamtes für die Kinder, welche die Primarschule besuchen;

b) im Sekretariat derjenigen Orientierungsschule, welche von den Kindern besucht wird.

2 Das Gesuch muss vor Ende Oktober des laufenden Schuljahres eingereicht werden; eine Ausnahme besteht für die Schülerinnen und Schüler, welche während des Schuljahres zuziehen.

3 Wenn die Eltern darauf verzichten, ein Jahresabonnement zu beantragen, wird keine Entschädigung geschuldet.

4 Für die Schülerinnen und Schüler, die keinen Swisspass besitzen, können die Eltern sich mit einer Identitätskarte und einem Passfoto an den TPF-Schalter begeben.

Art. 5 Geltungsdauer

Wenn das Abonnement einmal beantragt ist, wird es bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit der Schülerin, resp. des Schülers, jedes Jahr automatisch verlängert.

Art. 6 Kündigung

1 Das Jahresabonnement kann zu jeder Zeit gekündigt werden:

a) im Sekretariat des Schulamtes für die Schülerinnen und Schüler der Primarschule;

b) im Sekretariat jener Orientierungsschule, welche von den Schülerinnen, resp. den Schülern, besucht wird.

2 Wenn ein Wohnungswechsel ausserhalb des Gemeindegebietes erfolgt, wird das Abonnement annuliert.

Art. 7 Inkraftsetzung

Die vorliegende Richtlinie tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft.