400.3

Tarif der Kanzleigebühren

vom 20.12.1994, in Kraft seit 01.01.1995

Der Gemeinderat

gestützt auf :

  • Artikel 60, Absatz 3, Buchstabe d des Gesetzes vom 25. September 1980 über die Gemeinden;

beschliesst folgenden Tarif:

I. Im Allgemeinen

Abfassung eines Verwaltungsbeschlusses, vorbehaltlich einer anders lautenden Bestimmung     Fr. 40.-
Kosten für Beschwerde, Berichtigung oder Anzeige, wenn diese durch den Beschwerdeführer verschuldet sind oder durch ein mutwillig, missbräuchlich oder leichtfertig eingeleitetes Verfahren entstehen, je nach Arbeitsumfang                Fr. 30.- bis Fr. 80.-
Einsichtnahme in ein Dokument pro Fall Fr. 5.- bis Fr. 15.-
Kopie an erste      Fr.10.-
                  folgende            Fr. 1.-
Kopie unterzeichnet     Fr. 10.-
Kopie unterzeichnet und paraphiert    Fr. 15.-
Fotokopie - pro Seite       Fr. 1.-
Verwaltungskosten

Spesen (Postgebühren jeder Art, Telefongebühren und Gutachtenkosten) werden – zum Selbstkostenpreis – zusätzlich in Rechnung gestellt.

Einbürgerungsbescheinigung                Fr. 8.-

II. Stadtsekretariat

Zeugnisse
Leumund einfach     Fr. 16.-
für ein Paar (2 Zeugnisse) Fr. 28.-

Wirtekurs

Fr. 24.-
für ein Paar (2 Zeugnisse) Fr. 40.-
Unterkunft    Fr. 20.-
Bescheinigung

 Wohnsitz

Fr. 15.-
Erneuerung    Fr. 10.-
Erklärung
Zoll  Fr. 24.-
Listenvermerk - pro Seite  Fr. 4.-
Beglaubigung
Unterschrift Fr. 16.-
Einfache Unterschrift  Fr. 8.-
Bescheinigung Fotos (Reisepass)  Fr. 8.-
Verschiedenes
Verschiedene Erklärungen Fr. 20.-
Spesen gemäss den in Kapitel I vorgesehenen Bestimmungen

III. Einwohnerkontrolle

Bescheinigungen
Leben Fr. 10.-
Erneuerung (Formular)    Fr. 5.-
Hinterlegung von Schriften
Niedergelassene Personen: Heimatschein
Niederlassungsschein
pro Person        Fr. 20.-
Doppel     Fr. 10.-
Für Kinder, die bei ihren Eltern leben, ist keine Gebühr zu entrichten.
Aufenthalter: Hinterlegungsbescheinigung
pro Person2 Fr. 20.-
Erneuerung            Fr. 10.-
Doppel   Fr. 10.-
Verschiedene Bescheinigungen
Hinterlegungsbescheinigung
für einen Aufenthalt ausserhalb   Fr. 15.-
Erneuerung  Fr. 10.-
Wohnsitzbescheinigung     Fr. 10.-
auf Standardformular für öffentliche Dienste  Fr. 5.-
Adressen
Pro Adresse
Suche auf Mikrofilm  Fr. 20.-
Suche in Kartei zu privaten Zwecken   Fr. 15.-
Suche zu gewerblichen Zwecken   Fr. 15.-
fehlender Antwortumschlag  (inkl. Postgebühr) Fr. 2.-
Mitteilung auf Liste  Fr. 0.15
Mitteilung auf Etiketten     Fr. 0.50
Statistische Suche
zu kommerziellen Zwecken
je nach Arbeitsumfang    Fr. 20.- bis Fr. 200.-
zu wissenschaftlichen Zwecken
je nach Arbeitsumfang   Fr. 20.- bis Fr. 50.-
Verwaltungskosten
Niederlassung/Aufenthalt  1. Mahnung gratis
  2. Mahnung  Fr. 15.-
Massnahmen Ortspolizei Fr. 40.-
Intervention Oberamt/Polizei Fr. 20.-
Massnahmen, die zu Lasten der Bürger gehen pro Dienst   Fr. 10.-
Plus Spesen gemäss den in Kapitel I vorgesehenen Bestimmungen.

IV. Ausstände3+4 (im Allgemeinen)

a) 1. Mahnung   Fr. 10.-
b) Zahlungsbefehl   Fr. 20.- (Fr. 10.-/Zahlungsbefehl + Fr. 10.-/1. Mahnung)
c) Einschreiben gemäss gültigem Posttarif    Fr. 6.30
d) Mitteilungskosten Fr. 60.-
e) Mahnbescheid gemäss gültigem Posttarif     Fr. 10.60
f) Fotokopie die Kopie     Fr. 1.-
g) Für Strafbefehle mit Umwandlung:          ga) Verfahrenskosten   Fr. 60.-
  gb) Spesen   Fr. 15.-
  gc) Mitteilungskosten   Fr. 60.-
  gd) Mahnbescheid gemäss gültigem Posttarif  Fr. 10.60

V. Datenschutz

Einsichtnahme in die persönlichen Daten
einmal jährlich  gratis
mehr als einmal jährlich pro Einsichtnahme Fr. 20.-

Revidiert durch Beschluss des Gemeinderates vom 21. Oktober 2008, Nr. 221.01/4, in Kraft getreten am 1. April 2009

2 Neuer Wortlaut gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 17. August 2010, Nr. 221.03/1, in Kraft getreten am 1. September 2010

Neuer Wortlaut gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 7. September 2009, Nr. 241.00/3, in Kraft getreten am 1. Januar 2010

Neuer Wortlaut gemäss Entscheid des Gemeinderates vom 23. Mai 2017, Nr. 241.00/1, in Kraft getreten am 1. Juli 2017