510.13
Entscheid Betreffend die Indexierung der Anschlussgebühr an das Kanalisationsnetz
Der Gemeinderat der Stadt Freiburg
gestützt auf :
- das Reglement vom 18. November 1985 betreffend die Ableitung und Reinigung der Abwässer und das Ausführungsreglement vom 3. Dezember 1985 sowie deren Tarifordnung;
- das Reglement vom 20. Juni 2018 über die kantonale Gebäudeversicherung (KGV);
- den Entscheid des Verwaltungsrates der KGV über den mittleren Baukostenindex der Gebäudeversicherung für 2024;
- das Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer und die diesbezügliche Verordnung vom 29. März 2000;
in Erwägung:
- dass die Tarifordnung im Anhang zum Reglement vom 18. November 1985 betreffend die Ableitung und Reinigung der Abwässer eine jährliche Indexierung der Anschlussgebühr vorsieht;
- dass gemäss Entscheid des Verwaltungsrates der KGV keine Indexierung des Gebäudewertes für das Jahr 2024 vorgesehen ist;
- dass der Grundbetrag der Anschlussgebühr gegenwärtig auf CHF 71.85/m2 festgesetzt ist (CHF 66.48 + 8.1% MWSt);
beschliesst :
Artikel 1
1 Es wird keine Indexierung des Grundtarifs der Anschlussgebühr für das Jahr 2024 vorgenommen.
2 Der Betrag dieser Gebühr wird auf CHF 71.85 pro m2 festgesetzt (CHF 66.48 + 8.1% MWSt).
Artikel 2
1 Der vorliegende Entscheid tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft, gegebenenfalls auch rückwirkend.
2 Er wird in der Sammlung der Gemeindereglemente veröffentlicht.