Die Abwasserreinigungsanlage (ARA) kann von Schulklassen oder interessierten Gruppen besichtigt werden. Die Besichtigung ist kostenlos.
Gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV) Art. 1:
Soll diese Verordnung die ober- und unterirdischen Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen schützen und deren nachhaltige Nutzung ermöglichen.
Gemäss GSchV (Anhang 3) beziehen sich die Anforderungen an die Ableitung von verschmutztem Abwasser auf folgende Parameter:
Botschaft n° 33 des Gemeinderates