Tiere
Vermisstes Tier
Wenn Sie ein verlorenes Tier suchen, ist die Chance gross, dass Sie es auf der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ wieder finden.
Die Ortspolizei rät den Besitzern von Haustieren, das Tier mit einem Identifikationschip zu markieren. Ihr Tierarzt wird Ihnen Auskunft erteilen.
Gefundenes Tier
Jedes gefundene Tier muss von Gesetzes wegen dem kantonalen Veterinäramt oder auf der Internetseite der Schweizerischen Tiermeldezentrale (Rubrik: "gefundene Tiere") gemeldet werden.
Der Hund
In der Stadt Freiburg sind 880 Hunde gemeldet (Angaben 2015).
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz vom 2. November 2006 über die Hundehaltung (HHG; SGF 725.3)
- Reglement vom 11. März 2008 über die Hundehaltung (HHR; SGF 725.31)
Zur Geschichte
Am 1. Januar 2016 wurden die in der ANIS-Hundedatenbank enthaltenen Hundedaten in die nationale Datenbank AMICUS überführt. Die Daten aller Hunde und ihrer Halter wurden automatisch überführt. Letztere mussten somit nichts unternehmen. Ab dem 1. Januar 2016 gilt:
- Personen, die einen Hund halten möchten, müssen sich bei ihrer Gemeinde melden, um eine AMICUS-Identitäts-Nr. zu erhalten. Anhand dieser Nummer kann sich der Hundehalter sich bei allen Verfahren, die seinen Hund betreffen, bei seinem Tierarzt und bei AMICUS ausweisen. Sobald eine Person die AMICUS-Identität erhalten hat, ist es nicht mehr nötig, sich bei der Gemeinde zu melden.
- Jeder Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung muss spätestens 3 Monate nach seiner Geburt und in jedem Fall vor der Abgabe durch den Halter, bei dem er geboren wurde, erfolgen (Art. 16 Abs. 1 HHG) und von einem Tierarzt vorgenommen werden (Art. 3 HHR).
- Die Hunde werden von den Tierärzten in die AMICUS-Datenbank eingetragen (Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern, Tel. 0848 777 100, info [at] amicus [.] ch), die auch als Steuerregister für die Erhebung der kantonalen und kommunalen Hundesteuer dient (Art. 17 HHG; Art. 4 HHR).
- Der ordentliche Halter des Hundes ist verpflichtet, der AMICUS-Datenbank innerhalb von 2 Wochen jegliche Adressänderungen sowie den Tod des Hundes zu melden (Art. 6 Abs. 1 HHR).
Abgaben
Jeder im Kanton Freiburg wohnhafte Hundehalter muss pro Hund eine Kantonssteuer von CHF 100.- entrichten. Hinzu kommt ein Betrag von CHF 5.- als Verwaltungsgebühr und als Beitrag an die Kollektivhaftpflichtversicherung. Die Gemeindesteuer beträgt CHF 120.-.
Regeln, die zu beachten sind
Gemäss dem seit dem 2. November 2006 geltenden Gesetz über die Hundehaltung obliegen den Hundehaltern folgende Pflichten:
- Sie erziehen ihren Hund so, dass der Schutz der Personen, der Tiere und der Sachen gewährleistet ist;
- Sie müssen ihren Hund jederzeit unter Kontrolle haben;
- Sie müssen die Exkremente ihres Hundes entfernen, dies auch in Grün- und bewaldeten Zonen;
- Sie sozialisieren ihren Hund, indem sie ihn frei herumtollen lassen.
Die Stadt Freiburg hat darauf verzichtet, Zonen zu bestimmen, in denen Hunde verboten sind oder in denen sie an der Leine gehalten werden müssen. Sie gibt hingegen die folgenden Empfehlungen heraus:
- Hunde sind auf Schulhöfen, Sport- und Spielplätzen nicht erwünscht;
- Hunde sind immer an der Leine zu führen, wenn sich andere Personen nähern;
- Nur die Hundehalter dürfen einem Fremden erlauben, ihr Tier zu berühren.
Die Einhaltung dieser Regeln wird von der Ortspolizei regelmässig kontrolliert.
Download
- Anmeldeformular für Hundebesitzer (PDF)
- Kantonales Gesetz über die Hundehaltung
- Kantonales Reglement über die Hundehaltung
Links
- Bundesamt für Veterinärwesen, Seiten über Hunde
- Veterinäramt des Kantons Freiburg
Die Hauskatze und die verwilderte Hauskatze
Die verwilderte Katze ist eine verwilderte Hauskatze. In der Stadt Freiburg gibt es einige Katzen, die wieder als Wildtiere leben, aber von Einzelpersonen gefüttert werden. Diese Katzen wurden kastriert und in die Freiheit entlassen. Sie werden dann sporadisch von Privatpersonen gefüttert. Dies kann allerdings zu Problemen führen, namentlich dann, wenn diese Katzen sich wieder bei Privatpersonen Einlass verschaffen oder sich an die heimische Tierwelt heranmachen.
Da vorderhand noch keine diesbezüglichen Probleme aufgetaucht sind, hat die Ortspolizei nicht im Sinn, gegen die frei gelassenen Hauskatzen oder die verwilderten Katzen vorzugehen. Da das Risiko einer Verwechslung zwischen einer Hauskatze und einer verwilderten Hauskatze gross ist, wäre jegliche Elimination riskant.
Haben Sie eine Katze gefunden?
Von Natur aus ist die Katze neugierig und streift umher. In der Regel findet sie immer ihren Weg. Schliessen Sie sie also nicht ein. Wenn Sie den Eindruck haben, dass sie Hunger hat oder ausgesetzt wurde, geben Sie ihr allenfalls zu essen. Warten Sie aber mindestens einen Tag, bis Sie Massnahmen ergreifen.
Im Tierheim des Tierschutzvereins von Maupas in Font erhalten Sie unter der Tel. 026 663 33 75 Auskunft.
Die Saatkrähe
Die Saatkrähe ist in der Schweiz seit 1963 anzutreffen. Sie hat sich seither ziemlich ausgebreitet und ist auch im Kanton Freiburg heimisch geworden. In der Stadt hat sie sich im Beaumontquartier, am Chemin du Monséjour und im Juraquartier eingenistet.
Die Saatkrähe wohnt in Kolonien und bevorzugt dabei grosse Bäume in Waldlichtungen, in Hecken oder in Baumalleen. Sie lässt sich auch in Stadtparks mit grossen Bäumen gerne nieder. Die Saatkrähe macht sich in der Regel ab dem Monat Februar bemerkbar, wenn sie mit dem Nestbau beginnt und die Paare der Kolonie bei der Balz beobachtet werden können.
Als Allesfresser ernährt sich die Saatkrähe von Würmern, Insekten und Kleinstsäugetieren.
Die Saatkrähe darf in der Schweiz seit 2012 gejagt werden. Im Kanton Freiburg ist dies nur vom 1. September bis 15. Februar erlaubt. Während der Brutzeit folgt dann eine Schutzperiode.
Bekämpfungsmittel
Die Ortspolizei verfügt gegenwärtig über keine Abschussbewilligung für die Saatkrähe und beabsichtigt auch nicht, ein entsprechendes Gesuch zu stellen. Mit Schiessen auf Kolonien erzielt man die notwendige Wirkung kaum.
Dort, wo die Kolonien besonders gross sind, sind die wirksamsten Mittel die folgenden:
- Holzschlag, um tragende Äste zu entfernen;
- Darauf achten, dass Hecken und Bäume klein bleiben;
- Vor und nach der Legezeit die Nester zerstören, was mit einer mobilen Hebegondel geschieht;
- die Vögel mit Knall- und Leuchtraketen verscheuchen.
Während der Brutzeit sind keine entsprechenden Massnahmen erlaubt. Es ist strikte untersagt, auf die Vögel oder die Nester zu schiessen.
Im Rahmen von Abschreckungsmassnahmen kann die Ortspolizei Personen, die sich durch die Vögel gestört fühlen, beraten und gewisse Anwendungen koordinieren. Dabei handelt es sich allerdings um langwierige Verfahren, die regelmässige Interventionen der betroffenen Personen erfordern. Nehmen Sie bitte mit der Ortspolizei Kontakt auf, falls Sie daran interessiert sind.
Es ist allerdings nicht garantiert, dass die Kolonien verschwinden. Wegen des Lärms könnten regelmässige Abschreckungsaktionen zudem zu Klagen aus der Nachbarschaft führen.
Wie auch bei der Taube schätzen es einige Einwohnerinnen und Einwohner, dass die Saatkrähe in unserer Stadt heimisch ist.
Die Taube
Die Tauben in unseren Städten stammen von der Felsentaube ab, die vom Menschen wegen ihres Fleisches domestiziert wurde.
Einige Tauben haben die Freiheit zurückerlangt. So hat sich die Taube an die städtischen Verhältnisse akklimatisiert und sich sehr schnell an das Nahrungsangebot in der Stadt - vor allem die von den Menschen liegengelassenen Abfälle - angepasst.
Die Taube sucht gedeckte Standorte und ist einem geschlossenen Umfeld (Estrich, Dachboden) nicht abgeneigt, die menschlichen Siedlungen bieten ihre ideale Bedingungen für die Fortpflanzung. Unter guten Bedingungen kann die Taube sich das ganze Jahr hindurch fortpflanzen.
In der Schweiz soll es zwischen 20'000 und 40'000 Taubenpaare geben (Angaben 2004 der Schweizerischen Vogelwarte Sempach).
Probleme im Zusammenhang mit einer zu grossen Taubenpopulation
An den von den Tauben bevorzugten Standorten treten wegen den grossen Kotmengen sehr schnell Probleme auf. Im Gegensatz zu Vögeln, die ein natürliches Umfeld bevorzugen und deren Kot im Laufe der Zeit von selbst zerfällt, halten sich die Tauben in bebautem, witterungsgeschützem Umfeld auf. Ihre Exkremente wachsen daher sehr schnell zu Kothaufen heran.
Die Anhäufung von Exkrementen stellt mehrere Probleme dar:
- Das optische Erscheinungsbild der Bauten verschlechtert sich;
- Die Baustrukturen werden durch den im Kot enthaltenen Säuregehalt beschädigt;
- Keimlinge und Bakterien können überleben.
Abgesehen von den Nachteilen visueller Art ist das Gesundheitsrisiko nicht unerheblich, insbesondere für Risikopersonen wie ältere oder bereits kranke Menschen.
Der Kot kann beträchtliche Mengen an Bakterien enthalten, wie z.B.:
- Ornithose, deren Übertragung über die Atemwege erfolgt;
- Salmonellose, deren Übertragung über die Einnahme von verunreinigten Materialien erfolgt.
Situation in Freiburg
Der historische Stadtkern mit seinen zahlreichen älteren Bauten bietet den Tauben ein breites Angebot an Nistmöglichkeiten. Die zahlreichen Pärke und Erholungsräume, die von der Bevölkerung genutzt werden, begünstigen die Nahrungszufuhr.
Seit vielen Jahren unternimmt die Stadt Freiburg den Versuch, in Harmonie mit den Tauben zu leben :
Die Sanierung von zahlreichen Gebäuden im Stadtzentrum hat zu einer beträchtlichen Abnahme der Taubenpopulation geführt. Die baufälligen Gebäude an der Bahnhofallee verfügten über zahlreiche Verstecke. Mit rund 100 Tieren stagniert die Population im Stadtzentrum heute.
In den geschützten Gebäuden des Burgquartiers ist das Angebot an Nistplätzen und Höhlen immer noch beträchtlich. Mit dem Anbringen von Netzen versuchen die Hauseigentümer allerdings, die Tauben zu bekämpfen. Dieses Vorgehen ist allerdings nicht einfach, denn die Gebäude stehen meistens sehr eng aneinander und gehören verschiedenen Eigentümern. Über die Ortspolizei stellt die Stadt Freiburg manchmal die Verbindung zwischen den Eigentümern her, um einen Sektor zu sanieren.
Im Pérollesquartier gibt es gegenwärtig wenig Nistmöglichkeiten. Ein grosser Park und die sporadische Fütterung durch einige Bewohner sind für die Tauben Anreiz, sich tagsüber in dieser Zone aufzuhalten.
Im Schönberg gibt es eine Taubenpopulation beim Quartierzentrum, die sich hauptsächlich hier ernährt. Einige Tiere verbringen die Nacht auf Balkonen und Fensterrahmen. Es handelt sich aber nicht um Vögel, die hier nisten.
Im Au- und Neustadtquartier gibt es eine gewisse Taubenpopulation. Die Tiere machen sich aber nur während der Sommersaison bemerkbar, wenn das Schwimmbad Motta offen ist. Es gibt jedoch erstaunlicherweise wenige Klagen, was Problem im Zusammenhang mit dem Nisten betrifft.
Im Beauregardquartier gibt es einige Taubenprobleme, die zum einen mit Nistmöglichkeiten in alen Gebäuden und zum anderen mit dem Umstand zusammenhängen, dass in den Parks des Quartiers weiterhin gefüttert wird.
Im Juraquartier gibt es im Moment gar kein Problem.
Zusammenfassend kann man sagen, dass sich der Gesundheitszustand der Tauben merklich verbessert und die Population sich stabilisiert hat, seit das intensive Füttern durch einige unbelehrbare Bewohnerinnen und Bewohner eingestellt wurde. Die Ortspolizei ist für die Eliminierung der Tauben zuständig und kontrolliert die Situation laufend. Sie reagiert nur punktuell an bestimmten Standorten, sehr oft aufgrund der Klage eines Bewohners.
Taubenbekämpfung
Die Stadt Freiburg beabsichtigt nicht, die Tauben auf ihrem Gebiet ganz zu eliminieren. Sie reagiert nur punktuell aufgrund einer Klage bestimmter Bewohnerinnen und Bewohner, die besonderen Situationen ausgesetzt sind. Die Ortspolizei hält allerdings an einer regelmässigen Kontrolle der Taubenpopulation fest. Diese hat zum Ziel, eine gesunde und akzeptable Population zu erhalten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Taubenbekämpfung:
Anbringen von Schutznetzen, die den Zugang verhindern
-
Sehr effektiv, um einen Innenhof, ein Denkmal zu schützen. Sie decken bei sachgemäßer Montage die gesamte zu schützende Fläche ab.
- Vorteile: Die Tauben haben zu dieser Fläche keinen Zugang mehr.
- Nachteile: Mehrere Eigentümer sind betroffen und müssen bereit sein, in dieses System zu investieren. Das Netz kann im Laufe der Zeit und bei schlechtem Unterhalt beschädigt werden.
Anbringen von abschreckenden Spikes
- Sie kommen auf allen zu schützenden Flächen zur Anwendung wie Giebel, Simse, Fensterbretter, Denkmäler, Dachrinnen, usw.
- Vorteile: Einfache Montage, diskret.
- Nachteile: Ist nur an bestimmten Stellen wirksam.
Anti-Tauben Ultraschall
- Es handelt sich um einen Apparat, der leicht hörbare Töne in variablen Frequenzen und einstellbarer Intensität entwickelt.
- Nachteile: Die Tiere gewöhnen sich sehr schnell an diese Töne.
Repellent gegen Vögel
- Es handelt sich um chemische Sprays, die auf die Vögel einwirken.
- Nachteile: Wirkt nur auf die direkt betroffene Taube und hindert die Artgenossen nicht am Kommen. Gewisse Produkte sind giftig und für andere Tiere schädlich.
Vergiftungen sind strikte untersagt, da sie sich auf allfällige Raubtiere auswirken. Nach dem Einnehmen des Giftes stirbt die Taube unkontrolliert und kann für die Elimination nicht ausfindig gemacht werden. Die Kadaver können für andere Haustiere oder wilde Tiere gesundheitliche Risiken darstellen.
Die Falknerei würde gegen die Tauben relativ gut funktionieren. Dies erfordert aber eine regelmässige Präsenz des Falkners und seines Falken. Der Wanderfalke, ein natürlicher Gast unserer Stadt, ist ein natürlicher Feind der Taube und seine Anwesendenheit stellt für sie einen gewissen Stress dar.