In Freiburg finden Sie alle Dienstleistungen im Umkreis von 1,5 km, was maximal 20 Minuten Fussmarsch entspricht. Mit ihren Trottoirs, Fussgängerzonen und anderen dem Langsamverkehr vorbehaltenen Wege eignet sich die Stadt besonders gut dazu, zu Fuss zu gehen.
Mit dem Pedibus in die Schule
Beim Pedibus versammeln sich die Kinder an einem Treffpunkt und gehen dann gemeinsam zur Schule. Eine erwachsene Person (Elternteil, Grossmutter oder Grossvater, Tagesmutter...) begleitet die Kinder. Sollte es in der Nähe Ihres Wohnortes keine Pedibus-Linie geben, können Sie eine neue gründen, indem Sie das entsprechende Online-Formular ausfüllen.
Wie sollen Fussgängerinnen und Fussgänger bei Lichtsignalanlagen die Fahrbahn überqueren?
Auch Personen, die langsam unterwegs sind, müssen in der Lage sein, in ihrem Tempo und in völliger Sicherheit die Fahrbahn überqueren zu können.
Wenn die Ampel auf grün steht, können sie mit dem Überqueren beginnen.
Wenn die grüne Ampel zu blinken beginnt, können Sie die Überquerung langsam und gefahrlos beenden.
Wie lange das grüne Licht blinkt, bevor es auf Rot umschaltet, hängt von der Länge der Fussgängerstreifen ab.
Verhalten in Gemeinschaftsstrassen
Tempo-30-Zone
Fussgängerübergänge nur in Ausnahmefällen
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Generell Rechtsvortritt
Besonders vorsichtiges und vorausschauendes Fahrverhalten
Begegnungszone
Die Fussgängerinnen und Fussgänger können den ganzen Verkehrsraum nutzen und haben Vortritt
Die Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen den Verkehr nicht unnötig behindern
Keine Fussgängerübergänge
Höchstgeschwindigkeit 20 km/h für den motorisierten Verkehr