Vermietung : Sportanlagen, Gemeindesaal St. Leonhard und Konferenzraum des Sportamtes
Die Sportanlagen stehen vorrangig Sportclubs mit Statuten zur Verfügung, die einem kantonalen oder nationalen Verband angeschlossen sind.
Die Anfrage muss mindestens 45 Tage vor dem Veranstaltungsdatum beim Amt für Sport eingehen.
Der durch das Sportamt ausgestellte Vertrag muss ordnungsgemäss unterzeichnet zurückgeschickt werden, damit Sie zur Nutzung der Sportanlagen berechtigt sind. Bitte konsultieren Sie die Allgemeine und besondere Mietbedingungen (PDF), bevor Sie beim Sportamt unter Verwendung des Mietformulars ein Gesuch stellen.
Gemeindesaal St. Leonhard oder Konferenzraum des Sportamtes
Eine Sportanlage mieten
Technische Informationen zu den Sporthallen und Sportplätzen