Vermietung : Sportanlagen, Gemeindesaal St. Leonhard und Konferenzraum des Sportamtes
Die Sportanlagen stehen vorrangig Sportclubs mit Statuten zur Verfügung, die einem kantonalen oder nationalen Verband angeschlossen sind.
Die Anfrage muss mindestens 45 Tage vor dem Veranstaltungsdatum beim Amt für Sport eingehen.
Damit Sie zur Nutzung der Sportanlagen berechtigt sind, muss der ausgestellte Vertrag vom Sportamt ordnungsgemäss unterschrieben zurückgeschickt werden. Bitte konsultieren Sie die allgemeinen und besonderen Mietbedingungen (PDF), bevor Sie beim Sportamt unter Verwendung des Mietformulars eine Anfrage einreichen.
Gemeindesaal St. Leonhard oder Konferenzraum des Sportamtes
Eine Sportanlage mieten
Technische Informationen zu den Sporthallen und Sportplätzen