E. Schneuwly-Aschwanden (PLR), R. Casazza (PLR) et G. Kilde (PDC/PVL)
Développement du postulat
In der Schweiz wurde bereits in mehreren Stadtgemeinden der Wechsel zu Abgaben von Betreuungsgutscheinen an Eltern vorgenommen. Vorreiterrolle spiel dabei die Stadt Luzern und Bern, welche schon seit einigen Jahren den Systemwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung vollzogen haben. Wie die best-practice-Analyse zeigt, sind die Effekte in diesen Gemeinden ermutigend. Immer mehr Gemeinden (und Kantone) geben Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung ab.
Will die Politik mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorwärts machen, ist ein ausreichendes Angebot für die familienergänzende Kinderbetreuung absolut notwendig. Die Erfahrungen in Luzern und Bern zeigen, dass seit der Einführung der Subjektfinanzierung das Angebot an Krippenplätzen steigt (in Bern von 43% auf 66%). Die Eltern sind nicht mehr alleine auf das Angebot ihrer Wohnsitzgemeinde angewiesen und können zudem auch vom Angebot der nicht subventionierten Krippen profitieren. Wie das Beispiel der Stadt Bern zudem zeigt, konnte die Wartezeit auf einen Krippenplatz auf die Hälfte reduziert werden.
Verstehen sie mich nicht falsch: die stetigen Anstrengungen des Gemeinderates, das Angebot für die familienergänzende Kinderbetreuung zu verbessern, verdient Anerkennung. Aber noch immer finden Eltern kein ausreichendes Angebot an Krippenplätzen vor oder aber stehen vor der Situation, dass die Krippenplätze zu teuer sind. Die Studie soll deshalb abklären, ob und wie sich eine Änderung des Finanzierungsmodus positiv für betroffene Familien auswirken würde. Zudem könnte geklärt werden, mit welchen finanziellen Folgen zu rechnen und wie die Qualitätssicherung geregelt werden müsste.
Noch bis Sommer 2023 können Gemeinden für namhafte Projekte zugunsten der familienergänzenden Kinderbetreuung eine dreijährige Mitfinanzierung (sog. Impulsprogramm) durch den Bund beantragen. Auch unter diesem Aspekt könnte ein zügiges Vorgehen – je nach Studienergebnis und nach Entscheidung – für die Gemeinde Freiburg von Interesse sein.
Fribourg, le 10 décembre 2019