Wer ab 3. Januar sein Auto auf öffentlichem Grund abstellt, muss länger zahlen: Neu sind die Parkplätze zwischen 7.30 und 12 Uhr und zwischen 13 und 19.30 Uhr gebührenpflichtig (aktuell 8–12 Uhr und 13–18.30 Uhr). Diese Neuerung gilt für die Werktage inklusive Samstag. Am Sonntag und an Feiertagen bleibt das Parkieren kostenlos.
In der Umgebung des Bahnhofs hingegen wird das Parkieren an allen Tagen von 7.30 Uhr (heute 8 Uhr) bis 22 Uhr gebührenpflichtig, ohne Unterbruch während der Mittagspause. Die Gebühren sind auf dem ganzen Gemeindegebiet gleich hoch, ausser in den P+R, die entsprechend angepasst sind.
Einer der Gründe für diese Änderung ist der Wille, sich den Betriebsbedingungen der privaten Parkplätze anzugleichen. Anders als auf öffentlichem Grund ist das Parkieren in den unterirdischen Parkhäusern normalerweise 24 Stunden gebührenpflichtig. Dieser Unterschied führt dazu, dass zahlreiche Autofahrende die oberirdischen Parkplätze bevorzugen und viele Parkplätze im Untergrund leer bleiben. Mit einer allgemeinen Verhaltensänderung könnte der Platz, der im öffentlichen Raum für Parkplätze verwendet wird, für andere Zwecke verwendet werden, wie beispielsweise für die Vergrösserung von Terrassen oder den Langsamverkehr und den öffentlichen Verkehr.
Mit dieser Ausweitung der Gebührenpflicht sollen ausserdem die Mindereinnahmen aufgrund der Aufhebung von Parkplätzen auf öffentlichem Grund kompensiert werden. Um die Zahlung der Parkgebühren zu vereinfachen, hat die Ortspolizei in den letzten Jahren mehrere neue Optionen hinzugefügt (mehrere Smartphone-Apps, kein Papierticket mehr usw.).