Immer häufiger werden Abfälle im Freien verbrannt, obwohl dies in Wäldern, auf Feldern und in Gärten gesetzlich verboten ist. Tatsächlich ist nur die Verbrennung kleiner Mengen natürlicher Abfälle erlaubt, vorausgesetzt, sie sind trocken genug, um keinen Rauch zu verursachen.
Die geltenden Bestimmungen sind in diesen drei Merkblättern zusammengefasst: