Die am Freitag, 28. April im Amtsblatt veröffentlichte fünfte öffentliche Auflage des OP entstand aus dem Wunsch des Gemeinderats, Fehler der letzten Version zu korrigieren. Ausserdem wurde die Nutzung des Sektors Hauts de Schiffenen angepasst.
Infolge der Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) im Jahr 2022 hatte die Stadt Freiburg beschlossen, die Dichte und den bebaubaren Perimeter im Sektor Hauts de Schiffenen stark zu senken. Da diese Stellungnahme rechtlich nicht bindend ist, wurde nach einer erneuten Interessenabwägung schlussendlich entschieden, die geltenden Baurechte von 2010 zu wahren. Es ist anzumerken, dass die Dichte geringer bleiben wird als jene, die in der ersten (2018) und dritten (2019) Version des OP veröffentlicht wurde.
Vor dieser fünften Auflage hat sich eine Delegation des Gemeinderats wie gewohnt mit den Einsprechenden zu Einspracheverhandlungen getroffen. Diese Auflage stellt den Willen des Gemeinderats nicht in Frage, den OP im Verlauf des Jahres 2023 zu verabschieden und anschliessend der kantonalen Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) zur Schlussprüfung zu übermitteln.
Vernehmlassungsunterlagen
Die geänderten Pläne und Dokumente können während der öffentlichen Auflage (29. April bis 28. Mai) in der Baudirektion der Stadt Freiburg (Rue Joseph-Piller 7), im Oberamt der Saane (Reichengasse 51) und auf der Internetseite der Stadt (www.freiburg-stadt.ch/de/pal) eingesehen werden. Auf dem Kartografieschalter SITECOF finden sich zudem alle Informationen zu den jeweiligen Parzellen (www.sitecof.ch/pal). Einzig die geänderten Dokumente werden aufgelegt.