Einbürgerungskommission
Die Mitglieder der Einbürgerungskommission werden vom Generalrat gewählt.
Die Kommission prüft die Einbürgerungsgesuche, führt Gespräche mit den Kandidatinnen und Kandidaten und erteilt ihnen bei Bedarf Staatskundeunterricht. Anschliessend gibt sie eine Stellungnahme zuhanden des Gemeinderats im Hinblick auf die Gewährung des Bürgerrechts ab.
Die Einbürgerungskommission versammelt sich 15- bis 20-mal pro Jahr. Vor den Sitzungen nehmen die Mitglieder die vom Sekretariat vorbereiteten Dossiers der Kandidatinnen und Kandidaten zur Kenntnis. Vor der Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten bespricht die Kommission das Dossier. Die Person, die den Vorsitz ausübt, oder eine andere ernannte Person führt das Gespräch, bei dem die Integration, die Beherrschung der deutschen (oder französischen) Sprache und die staatsbürgerlichen Kenntnisse geprüft werden. Die übrigen Mitglieder können auf Wunsch das Wort ergreifen. Nach der Anhörung der Kandidatin bzw. des Kandidaten besprechen sich die Mitglieder, um über die Stichhaltigkeit und Gültigkeit der Argumente der angehörten Person zu entscheiden. Manchmal ist für den Entscheid eine Abstimmung notwendig.
Was tun wir ?
Die Mitglieder dieser Kommission prüfen die Einbürgerungsgesuche, die das Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen des Kantons Freiburg der Gemeinde Freiburg überwiesen hat.
Die Einbürgerungskommission tritt etwa fünfzehn bis zwanzig Mal pro Jahr zusammen. Vor der Sitzung studieren ihre Mitglieder die vom Sekretariat vorbereiteten Dossiers der zur Anhörung vorgeladenen Kandidat/innen. Vor deren Anhörung wird das betreffende Dossier von der Kommission diskutiert, anschliessend wird der/die Kandidat/in empfangen. Die Person, die das Präsidium ausübt, oder ein von dieser bezeichnetes Kommissionsmitglied führt das Gespräch, dessen Ziel es ist, den Grad der Integration, die Beherrschung einer Amtssprache (Deutsch oder Französisch) und die staatsbürgerlichen Kenntnisse zu prüfen. Die übrigen Mitglieder können das Wort ergreifen, wenn sie dies wünschen. Nach Anhörung des/der Kandidat/in beraten die Mitglieder über die Stichhaltigkeit und Richtigkeit der von dem/der Kandidat/in vorgebrachten Argumente. Gelegentlich kommt es vor, dass abgestimmt werden muss, um zu einem Entscheid zu gelangen.
Für die Kandidatinnen und Kandidaten für die Einbürgerung: Kurs für Staatskunde der Stadt Freiburg (PDF).
Zusammensetzung
Präsidentin
- Christine Kolly
Vize-Präsident
- José Uldry
Mitglieder
- Hervé Bourrier
- Sylvain Derameruz
- Marie-Gertrude Morel-Neuhaus
- Christine Müller
- Jean-Marie Pellaux
- Frédérick Saghir
- Andreas Schmid
Verschiedene Einbürgerungsstufen und -typen
Die Gewährung der Schweizer Nationalität erfolgt auf drei Ebenen: Bund, Kanton und Gemeinde. Wer Schweizer Bürger/in ist, ist auch Bürger/in eines Kantons und einer Gemeinde. Die drei Ebenen sind untrennbar miteinander verbunden. Niemand kann Bürger/in eines Kantons sein, ohne ein Gemeindebürgerrecht zu besitzen, niemand kann Schweizer/in sein, ohne ein Kantonsbürgerrecht zu besitzen.
Es gibt zwei Typen von Einbürgerungen :
Die ordentliche Einbürgerung
Sie setzt Beschlüsse des Kantons und der Gemeinde voraus. Unser Reglement entspricht dem Gesetz vom 15. November 1996 über das freiburgische Bürgerrecht (BRG), das am 9. Mai 2007 abgeändert wurde.
Insbesondere muss der/die Einbürgerungskandidat/in:
- die Bedingungen des Bundesrechts erfüllen, das heisst, seit 12 Jahren in der Schweiz wohnhaft sein, davon 3 in den 5 Jahren vor Einreichung des Gesuchs. Die Jahre zwischen dem vollendeten 10. und 20. Lebensjahr zählen doppelt;
- die Bedingungen des Kantonsrechts erfüllen, das heisst, seit 3 Jahren, davon 2 in den 5 Jahren vor Einreichung des Gesuchs, im Kanton Freiburg wohnhaft sein;
- seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde Freiburg wohnhaft sein und dort seine/ihre Papiere hinterlegt haben. Aus wichtigem Grund kann die Kommission von dieser Bedingung absehen;
- mit der Zahlung seiner Gemeindesteuern auf dem Laufenden sein und eine klare finanzielle Situation vorweisen, auf welche die städtische Einbürgerungskommission ihren Beschluss stützen kann;
- ausreichende Kenntnisse der deutschen oder französischen Sprache vorweisen;
- ausreichende staatsbürgerliche Kenntnisse besitzen, die beweisen, dass er/sie sich für die Institutionen uneres Landes, unseres Kantons und unserer Stadt interessiert;
- die allgemeinen Bedingungen und die Integrationsbedingungen erfüllen, die das kantonale Recht über das freiburgische Bürgerrecht (Art. 6 und 6a BRG) festlegt;
- eine überzeugende Motivation besitzen, die das Dossier zum Ausdruck bringt.
Die erleichterte Einbürgerung
Für diesen Einbürgerungstyp sind das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement und das Bundesamt für Migration zuständig.
Die Einbürgerung kann erleichtert werden im Fall einer Ehe mit einem/r Schweizer Bürger/in. In diesem Fall hat der/die Gesuchsteller/in nachzuweisen, dass er/sie insgesamt 5 Jahre in der Schweiz verbracht hat, seit mindestens 1 Jahr einen Wohnsitz hat und seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem/r Schweizer Ehepartner/in lebt. Im Fall eines ausländischen Ehegatten eines/r Schweizer/in, der/die im Ausland lebt oder gelebt hat, kann das Gesuch gestellt werden, wenn er/sie seit mindestens 6 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem/r Schweizer Ehepartner/in lebt und eng mit der Schweiz verbunden ist.
Verfahren
Verfahren für die ordentliche Einbürgerung
- Einbürgerungskandidat/in: Er/sie muss eine Niederlassungsbewilligung, eine Aufenthaltsbewilligung oder einen Aufenthaltsausweis für diplomatisches oder internationales Personal besitzen. In gewissen besonderen Fällen können Ausnahmen gemacht werden.
- Kantonales Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen: Der/die Kandidat/in reicht sein Gesuch beim Amt ein. Nach Eingang des Gesuchs erstellt das Amt einen Untersuchungsbericht über die Situation des/der Gesuchsteller/in. Das Amt kann die Kantonspolizei, die Ortspolizeien und die Verwaltungsdienste der Gemeinden oder Bezirke um Mitarbeit ersuchen.
- Stadt Freiburg: Sobald die administrative Untersuchung und die standesamtlichen Abklärungen abgeschlossen sind, leitet das Amt das Einbürgerungsgesuch an die Gemeinde weiter. Die Gemeindeverwaltung ergänzt das Dossier nach Rücksprache mit ihren Dienststellen (Ortspolizei, Sozialamt, Finanzen, allgemeine Verwaltung).
- Einbürgerungskommission des Generalrats: Nach diesen Abklärungen leitet die Gemeindeverwaltung das Dossier an die Einbürgerungskommission weiter. Diese nimmt eine Vorprüfung vor und hört den/die Kandidat/in an, um sich von dessen/deren Integration zu überzeugen. Anschliessend gibt sie eine Stellungnahme zuhanden des Gemeinderats ab.
- Gemeinderat: Er entscheidet über die Gewährung des Gemeindebürgerrechts.
- Bundesbehörde: Nach Gewährung des Gemeindebürgerrechts leitet das kantonale Amt das Einbürgerungsgesuch mit der Stellungnahme des Kantons an die Bundesbehörde weiter, um die Gewährung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zu erlangen.
- Staatsrat: Nach Gewährung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung wird das Dossier an den Staatsrat zur Prüfung weitergeleitet. Der Staatsrat leitet es mit seiner Stellungnahme an den Grossen Rat weiter.
- Einbürgerungskommission des Grossen Rats: Sie nimmt eine Vorprüfung des Dossiers vor und hört den/die Kandidaten/in an. Anschliessend gibt sie ihre Stellungnahme zuhanden des Grossen Rats ab.
- Grosser Rat: Er entscheidet über die Gewährung des Kantonsbürgerrechts und der Schweizer Nationalität.
- Einbürgerungsurkunde: Nach Gewährung der Einbürgerung durch den Grossen Rat stellt der Staatsrat dem/der neuen Bürger/in eine Einbürgerungsurkunde aus, die ihm/ihr bei einem offiziellen Empfang überreicht wird.
Verfahren für Kandidat/innen der zweiten Generation
Für Kandidat/innen der zweiten Generation ist das ordentliche Verfahren anwendbar, doch kann die Einbürgerungskommission des Grossen Rats auf ihre Anhörung verzichten.
Verfahrensdauer
Die Verfahrensdauer variiert je nach Fall. Gewöhnlich beträgt sie zwei bis drei Jahre.
Gemeindegebühren
Die auf der Grundlage des Einbürgerungstarifs vom 22. Februar 2011, n° 811.01-1 erhoben werden
Gemeindegebühren
- Gebühr für die Einbürgerung von Ausländer/innen, pro Dossier:
CHF 1'500,-- für Kandidat/innen der ersten Generation;
CHF 1'000,-- für Kandidat/innen der zweiten Generation. - Gebühr für Studierende, Lernende, Empfänger/innen von AHV/IV- Zusatzleistungen, pro Dossier:
CHF 500,--. - Ermässigung pro unterhaltsberechtigtem Kind:
10% auf die Pauschale, die Mindestgebühr beträgt jedoch Fr. 500,--. - Gebührenerhebung für Kandidat/innen der ersten Generation:
CHF. 750,-- pro Dossier, die der Gemeinde bei Eröffnung des Dossiers zufallen
CHF 750,-- pro Dossier, die der Gemeinde bei Gewährung des Bürgerrechts - Gebührenerhebung für Kandidat/innen der zweiten Generation:
CHF 500,-- pro Dossier, die der Gemeinde bei Eröffnung des Dossiers zufallen;
CHF 500,-- pro Dossier, die der Gemeinde bei Gewährung des Bürgerrechts zufallen. - Gebühr für Freiburger/innen, Schweizer/innen:
CHF 300,-- pro Dossier. - Gebühr für Wiedereinbürgerung:
CHF150,-- pro Dossier.
Kantonale Einbürgerungsgebühren
Die Tarife für die kantonalen Einbürgerungsgebühren stehen zur Verfügung beim
Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen IAEZA
Route des Arsenaux 41
1700 Freiburg
026 305 14 17
Erforderliche Kenntnisse
Sprachkenntnisse
Die Kenntnis einer Amtssprache (Deutsch oder Französisch) ist eine absolute Voraussetzung für die Einbürgerung. Die Kandidat/innen können sich erkundigen beim Sekretariat der Einbürgerungen (026 351 71 24) oder bei den Organisationen, die Sprachkurse anbieten.
Staatsbürgerliche Kenntnisse
Kurse, die einen Abend dauern, werden von den Mitgliedern der Einbürgerungskommission kostenlos angeboten. Die Kandidat/innen erhalten automatisch eine Einladung zur Teilnahme. Auf diese Weise können sie sich mit unseren Institutionen vertraut machen und etwaige diesbezügliche Ängste abbauen. Kurse für die Integration «Leben in der Schweiz» werden ebenfalls vom Freiburgischen Roten Kreuz angeboten.
Nützliche Adressen
Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen IAEZA
Route des Arsenaux 41
1700 Freiburg
026 305 14 17
Stadt Freiburg
Einbürgerungskommission
Rathausplatz 3
1700 Freiburg
026 351 71 15 / 24
commission [.] naturalisation [at] ville-fr [.] ch (commission[dot]naturalisation[at]ville-fr[dot]ch)