Die Finanzkommission besteht aus 11 vom Generalrat für eine Legislatur gewählten Mitgliedern. Wie im Gesetz über die Gemeinden vorgesehen, ernennt sie eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie eine Sekretärin oder einen Sekretär (derzeit die stellvertretende Sekretärin der Stadt).
Die Befugnisse dieser Kommission sind im Gesetz (Art. 97 GG) festgelegt und bestehen hauptsächlich in der Prüfung des Budgets und der Jahresrechnung der Gemeinde sowie der Ausgabenvorschläge (Art. 89 Abs. 2 GG) und der Änderung der Steuersätze.
Darüber sowie über den Finanzplan und dessen Aktualisierungen erstattet sie dem Generalrat Bericht und gibt eine Stellungnahme unter dem Aspekt der finanziellen Verpflichtungen ab.