Ausserordentliche Subventionen

Formular zur Beantragung von Subventionen

Das Kulturamt stellt Ihnen neu ein Online-Formular für Subventionsanträge zur Verfügung. Das Formular enthält eine Budget-Vorlage, die jedem Antrag beigefügt werden soll.

Was sind ausserordentliche Subventionen?

Ausserordentliche Subventionen sind punktuelle Unterstützungen, die die Stadt Freiburg jedes Jahr für kulturelle Projekte und Aktivitäten in Bereichen wie Musik, Theater, Tanz, Zirkus, visuelle Kunst usw. vergibt.

Wer kann davon profitieren?

Die ausserordentlichen Subventionen richten sich an kulturelle Institutionen und lokale Vereine (wie Laienchöre, Blaskapellen, Theatergruppen usw.) sowie an nicht professionelle Kulturschaffende der Stadt Freiburg. Die Institutionen oder Personen müssen einen eindeutigen Bezug zur Stadt Freiburg haben.

An wen muss ich mich wenden?

Konsultieren Sie die Tabelle mit der prioritären und subsidiären Rollenverteilung zwischen Kanton, Gemeindeverbänden und Gemeinden im Bereich der Kulturförderung im Kanton Freiburg.

Wenn Sie für Ihr Subventionsgesuch Unterstützung benötigen, können Sie sich an Bénévolat Fribourg Freiburg wenden, das eine kostenlose Beratung anbietet.

Kriterien und Gewährungsbedingungen
  • Das Gesuch um eine ausserordentliche Subvention ist mindestens drei Monate vor Beginn des Projekts oder der geplanten Aktivität beim Amt für Kultur einzureichen.
  • Die Unterstützung wird vorrangig für nicht professionelles und/oder laienhaftes Kulturschaffen auf Gemeindegebiet gewährt.
  • Der Hinweis auf die Unterstützung durch die Stadt Freiburg muss in Form eines Logos auf sämtlichem Werbematerial (Einladungskarten, Programme, Plakate, Flyers usw.) aufgeführt sein.
  • Die kulturelle Veranstaltung muss auf dem Gemeindegebiet der Stadt Freiburg stattfinden.
  • Die Aktivität muss einen eindeutigen Bezug zu Freiburg haben.
  • Die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit (Preis, Datum, Dauer, Vermittlung) wird evaluiert.
​​​​​​​Vorgehen und einzureichende Unterlagen

Mit jedem Antrag für eine ausserordentliche Subvention muss uns ein vollständiges Dossier mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung zugestellt werden, und zwar über dieses Formular.

Anträge auf Subventionen werden alle drei Monate bearbeitet. Nachstehend finden Sie die Fristen für die Einreichung von Anträgen :

Einreichung des Antrags Bearbeitung des Antrags
8. November 2024 5. Dezember 2024
14. Februar 2025

13. März 2025

16. Mai 2025 11. Juni 2025
22. August 2025 18. September 2025
14. November 2025 10. Dezember 2025

Sie können jederzeit ein Dossier einreichen. Eine Einreichung vor dem angegebenen Datum, z. B. am 8. November 2024, garantiert Ihnen, dass es spätestens am entsprechenden Datum, in diesem Fall am 5. Dezember 2024, bearbeitet wird.

Das Gesuch muss mindestens enthalten :

  • eine Beschreibung des Projektträgers (Kunstschaffende, Verein usw.)
  • eine Präsentation des Projekts oder der geplanten Aktivität, einschliesslich eines Zeitplans, der Veranstaltungsdaten und des vollständigen Programms
  • ein detailliertes Budget und ein Finanzierungsplan (gemäss diesem Muster)
  • die Jahresrechnung und die Bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
  • Adresse und Bankverbindung.
Formular zur Beantragung von Subventionen

Wir ersuchen Sie, Ihre Anträge um ausserordentliche Subventionen mittels dieses Formulars einzureichen, das namentlich eine vorgefertigte Budget-Vorlage enthält. Das Formular hilft Ihnen insbesondere dabei, kein Element bei Ihrem Subventionsantrag zu vergessen.

Prüfung der Gesuche

Die Gesuche um eine ausserordentliche Subvention werden von den Mitgliedern der Kulturkommission geprüft, ein Beratungsgremium des Gemeinderats unter dem Vorsitz des für die Kultur zuständigen Gemeinderats. Die Kulturkommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kultur und der politischen Parteien zusammen und wird zu Beginn jeder Legislatur gebildet. Sie ist administrativ dem Kulturamt angegliedert und arbeitet gemäss dem «Reglement betreffend die Förderung der kulturellen Aktivitäten der Gemeinde und die Kulturkommission der Stadt Freiburg» vom 27. April 2010 und dessen Anhang «La répartition des rôles entre Etat, agglomération, associations de communes et communes en matière de promotion culturelle dans le canton de Fribourg» (nur auf Französisch).

Die Kulturkommission tritt viermal pro Jahr zusammen (in der Regel im März, Juni, September und im Dezember).