Öffentliche Auflagen
Auf dieser Seite werden ausschliesslich die öffentlichen Auflagen im Zusammenhang mit dem Zonennutzungsplan, den Detailbebauungsplänen und ihren Vorschriften (Art. 83 RPBG) sowie dem Mobilitätsinfrastrukturplan (Art. 99 MobG) veröffentlicht.
Gesetzliche Hinweise
Diese Liste hat eine konsultative Funktion. Dokumente, die in dieser Form zur Verfügung gestellt werden, sind nicht rechtsverbindlich (Art. 83 Abs. 1 RPBG).
Es sind nur die Originaldokumente rechtsverbindlich. Die Originaldokumente können während der Frist der öffentlichen Auflage am Schalter des Bauinspektorats, Rue Joseph-Piller 7 sowie beim Oberamt des Saanebezirks, Reichengasse 51 in Freiburg konsultiert werden.
Wer von den Plänen oder deren Vorschriften betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat, kann während der öffentlichen Auflage mit einer begründeten Eingabe an die Gemeindeschreiberei oder an das Oberamt Einsprache erheben (Art. 84 Abs. 1 RPBG).