Feuerinspektorat
Das Feuerinspektorat der Stadt Freiburg ist das Kontrollorgan für die Anwendung des Gesetzes über die Gebäudeversicherung, die Prävention und die Hilfeleistungen bei Brand und Elementarschäden. Es ist der Ortspolizei unterstellt. Auf kantonaler Ebene sind die übergeordneten Kontroll- und Entscheidungsorgane das kantonale Feuerinspektorat (KFI), welches der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) angegliedert ist, und das Oberamt des Saanebezirks.
Auftrag
Das Feuerinspektorat ist bestrebt, Personen, Tiere und Sachgüter vor Gefahren und den Auswirkungen von Bränden und Explosionen zu schützen (Brandschutz). Es nimmt die Umsetzung der Brandschutznorm und der Brandschutzrichtlinien der VKF (Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen) wahr. Die Vorschriften für den Brandschutz sind auf alle Eigentümer und Nutzniesser von Gebäuden, Bauwerken und Einrichtungen anwendbar.
Aufgaben
- Baubewilligungsdossiers gemäss geltender Brandschutznorm und –richtlinien der VKF Stellung nehmen
- Zu den Patentgesuchen für öffentliche Gaststätten Stellung nehmen
- Periodische Kontrollen der Gebäude bezüglich ihrer Zweckbestimmung gemäss Gesetz über die Gebäudeversicherung, die Prävention und die Hilfeleistungen bei Brand und Elementarschäden vornehmen
- Einsatzpläne für die Feuerwehr festlegen
- Den Fortgang der Arbeiten und der Baustellen während des Baus im Hinblick auf die Erteilung der Bezugsbewilligung begleiten
- Die Sicherheitsstandorte während Veranstaltungen kontrollieren
- Bei Evakuationsübungen von Gebäuden, an denen eine grosse Zahl von Personen teilnehmen (Schulen, Einkaufszentren, Unternehmen), mit Rat und Tat mitwirken
- Darauf achten, dass vorsorgliche Massnahmen zum Schutz vor Bränden und Elementarschäden getroffen werden
- Verbote zum Entfachen von Feuer aussprechen
Die Gemeinde kann die Kontrollen und Besuche an eine Person delegieren, welche über eine anerkannte Ausbildung als Brandschutzspezialist VKF verfügt. Auf Gemeindeebene üben zwei Personen die Funktion als Feuerinspektor aus.
Wichtiger Hinweis
Bei umfangreichen Umbauten, Vergrösserungen oder Änderungen der Zweckbestimmung eines Gebäudes oder eines Betriebes müssen die Gebäude und die anderen Bauwerke an die Brandschutzvorschriften angepasst werden.