Kommunales Führungsorgan im Katastrophenfall (GFO)

Bei ausserordentlichen Ereignissen, während denen die geltenden Strukturen, Arbeits- und Vorgehensweisen nicht mehr ausreichen, um die Lage zu bewältigen und die Intervention demzufolge Unterstützung benötigt, kann das kommunale Führungsorgan (GFO) aktiviert werden, um die Koordination sicherzustellen. Um sich vor Gefahren zu schützen und um sicherzustellen, dass im Einsatzfall wirksame Hilfe geleistet wird, hat das GFO auch den Auftrag, während des Jahres Planungs-, Vorbereitungs-, Präventions- und Informationsaufgaben wahrzunehmen.

Aufgaben der GFO

  • Auf lokaler Ebene den Einsatz planen und führen sowie die Ausbildung organisieren (Art. 18 Abs. 1 BevSG).
  • An der Risikoanalyse sowie an der Erfüllung von Aufgaben im Präventionsbereich mitwirken (Art. 18 Abs. 2 BevSG).
  • Mit dem kantonalen Führungsorgan (KFO) zusammenarbeiten, von dem es Richtlinien und Weisungen erhält (Art. 18 Abs. 3 BevSG).

Organigramm

Das GFO umfasst eine politische Ebene und eine Führungsebene. Die erste Ebene wird durch den Gemeinderat gebildet, während die zweite Ebene Spezialisten aus verschiedenen Bereichen umfasst.

Gesetzliche Grundlagen

Zusätzliche Informationen

Vollständige Öffnungszeiten
Heute, Donnerstag, 21. November

von 8.00 bis 17.00 Uhr geöffnet
Freitag, 22. November: von 8.00 bis 17.00 Uhr geöffnet

Reguläre Öffnungszeiten
Montag 8.00-17.00 Uhr
Dienstag 8.00-17.00 Uhr
Mittwoch 8.00-17.00 Uhr
Donnerstag 8.00-17.00 Uhr
Freitag 8.00-17.00 Uhr
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen
08.12.2024 Geschlossen Maria Empfängnis
25.12.2024 Geschlossen Weihnachtstag
26.12.2024 Geschlossen Stephanstag
01.01.2025 Geschlossen Neujahrstag
02.01.2025 Geschlossen Berchtoldstag