Informationsstände

Informationsstände können auf öffentlichem Grund aufgestellt werden, sofern bei der Ortspolizeidirektion mindestens 20 Tage im Voraus ein Gesuch eingereicht wurde.

Richtlinien

Erlaubt ist einzig die Aufstellung eines Stands. In der Nähe angebrachte Transparente oder Plakate sind untersagt.  

Mit Ausnahme einer Person, die sich in unmittelbarer Nähe zum Stand aufhalten kann (bis ca. 2 m), müssen sich die übrigen Mitarbeitenden zwingend hinter dem Stand befinden.  

Die Anwesenden Personen haben ein deutliches Kennzeichen zu tragen um von den Passanten gut erkennbar zu sein (z.B. T-Shirt und/oder Jacke in der Farbe der Vereinigung oder Namensschild).

Sie dürfen sich nur an interessierte Personen wenden. Wir bitten Sie, Passanten weder anzusprechen noch am Weitergehen zu hindern.  

Ausserhalb des Stands darf kein Reklamematerial verteilt werden.  

Die öffentliche Ruhe darf nicht gestört werden.