Gemäss Art. 5 des Allgemeinen Polizeireglements vom 26. November 1990 müssen alle öffentlichen Veranstaltungen (Tanzanlässe, Umzüge usw.) unabhängig vom Ort, an dem sie stattfinden, und alle an einem öffentlichen Ort geplanten privaten Veranstaltungen mindestens 20 Tage im Voraus von der Ortspolizeidirektioneine Anzeige verlangen.
Der Gesuchsteller kann verpflichtet werden, für Sicherheit zu sorgen und auf seine Kosten und unter seiner Verantwortung einen Überwachungsdienst (insbesondere einen Ordnungs-, Park- oder Brandschutzdienst) zu organisieren.
Die Gemeinde kann, in der Regel gegen Bezahlung einer Entschädigung, gewisse Aufgaben erledigen, die den Empfängern einer Bewilligung auferlegt werden. Die Leistungen der Gemeinde werden zum Selbstkostenpreis verrechnet.
Die Gesuchsteller sind verpflichtet, die Örtlichkeiten auf ihre Kosten wieer in den vorherigen Zustand oder in den Zustand laut den Bewilligungsbedingungen zu versetzen.
Wir weisen darauf hin, dass die Bewilligung aus triftigen Gründen abgelehnt werden kann, selbst wenn der Veranstalter bereits einen Saal oder einen anderen Ort reserviert hat.
Veranstaltungen, die auf Privatgrund stattfinden, müssen nicht mehr bei unseren Dienststellen gemeldet werden, ausser wenn Getränke oder Speisen verkauft werden (Gesuch um Erteilung des Patentes K beim Oberamt).
Auskünfte
Um Ihren Antrag so rasch wie möglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie, uns folgende detaillierte Auskünfte zu geben:
Art/Zweck der Veranstaltung
Typ und Zahl der Infrastrukturen
Grösse der Infrastrukturen
Daten und Zeiten des Aufbaus der Infrastrukturen
Daten und Zeiten des Abbaus der Infrastrukturen
Lageplan im Massstab der Infrastrukturen
Daten und Zeiten der Veranstaltung
Programm der Veranstaltung
Bei Spielen von Musik, welche Verbreitungsmittel?
Im Fall des Verkaufs von Getränken oder warmen Speisen, Antrag für Patent K, der mindestens 60 Tage vor der Veranstaltung zu stellen ist
Bei der Verwendung von Grills, Heizgeräten oder anderen Objekten, die mit Flüssiggas betrieben werden, sind die Normen des Arbeitskreises GPL einzuhalten. Sie können unter den folgenden Links heruntergeladen werden: FR (PDF) / DE (PDF)
Name der vor Ort verantwortlichen Person mit Handynummer
Liste der Stände mit Name und Handynummer der verantwortlichen Personen
Sicherheitskonzept je nach Grösse der Veranstaltung (unterzeichneter Vertrag)
Verkehrskonzept je nach Grösse der Veranstaltung
Abfallkonzept (muss mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung abgegeben werden)
Kopie der Haftpflichtversicherung
Ankündigung von Veranstaltungen
Freier Anschlag
Freie Anschlagtafeln (PDF) sind kostenlos. Sie sind ausschliesslich zur Ankündigung lokaler Veranstaltungen bestimmt. Freier Anschlag darf nur auf den erwähnten Tafeln vorgenommen werden, die den Vermerk "A l'usage des sociétés locales" tragen.
Affichage Vert
Bureau de Fribourg fribourg [at] affichagevert [.] ch (fribourg[at]affichagevert[dot]ch) 079 298 75 74
Transparente
Gebührenpflichtige Plakatierungsstandorte (PDF) zur Ankündigung von Veranstaltungen können je nach Disponibilität zur Verfügung gestellt werden (Grösse des Transparents: max. 3m x 1m).
Die Gebühr wird nach der Zahl der gewünschten Standorte, des Orts der Veranstaltung (Stadt Freiburg oder ausserhalb) und der Dauer (max. 2 Wochen vor der Veranstaltung, aber insgesamt höchstens 3 Wochen) erhoben.
Für all diese Formen von Ankündigung bitten wir Sie, ein schriftliches Gesuch mindestens 20 Tage im Voraus bei der Ortspolizeidirektion einzureichen.
Werbeflyer
Das Anbringen von Flyern auf Fahrzeugen, die auf öffentlichem Grund parkieren, ist verboten.
Abfallkonzept und Mehrweggeschirr
Mit dem Ziel, die Abfälle an Veranstaltungen zu reduzieren, hat der Gemeinderat beschlossen, ab dem 1. Januar 2013 für alle bewilligungspflichtigen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund die Mehrweggeschirr-Pflicht einzuführen. Zudem müssen die Veranstalter ein sogenanntes "Abfallkonzept" vorweisen, welches in detaillierter Weise die Abfallbewirtschaftung am Veranstaltungsort beschreibt.
Diese Richtlinien sind integrativer Teil der Bewilligung, welche dem Veranstalter erteilt wird.
Das Abfallkonzept gibt Auskunft über die Trennung und Bewirtschaftung aller während der Veranstaltung anfallenden Abfälle (PET, Glas, Aluminium, Kehricht usw.). Die Verwendung von Mehrweg- und Pfandgeschirr trägt grundlegend zur Reduzierung der Abfallmenge bei.
Das Abfallkonzept (PDF) muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Polizeidirektion, Reichengasse 37, 1700 Freiburg, eingereicht werden. Es wird im Folgenden dem Strasseninspektorat zur Prüfung vorgelegt, das nötigenfalls mit dem Veranstalter Kontakt aufnimmt.
Für weitere Informationen finden Sie hier die Informationsbroschüre des Strasseninspektorats, sowie das Formular für das Abfallkonzept.
Für alle Fragen zum Formular, dem Konzept sowie der Abfallbewirtschaftung an Ihrer Veranstaltung wenden Sie sich bitte an das Strasseninspektorat (026 351 75 75).
Bestimmungen für Veranstaltungen im Freien
Im Allgemeinen können öffentliche Veranstaltungen gemäss dem folgenden maximalen Zeitplan bewilligt werden:
Öffnung der Stände
Abspielen von Musik
Abspielen von Ambiance-Musik*
Sonntag bis Donnerstag
bis 01.00 Uhr
bis 24.00 Uhr
bis 00.30 Uhr
Freitag und Samstag
bis 02.00 Uhr
bis 24.00 Uhr
bis 01.30 Uhr
*ohne akustische Hilfsmittel
Für die Fasnacht kann aufgrund des traditionellen und besonderen Charakters dieses Festes eine Sondergenehmigung erteilt werden.
Gebühren
Öffentliche Veranstaltung auf privatem Grund
(Art. 12)
CHF 30.- bis 300.- (Gebühr nach Grösse der Veranstaltung)
Öffentliche Veranstaltung auf öffentlichem Grund
(Art. 27)
CHF 30.- bis 500.- (Gebühr nach Grösse der Veranstaltung, unabhängig von der Gebühr für die Benützung des öffentlichen Grunds)
Anstellung von Personal für eine Veranstaltung
CHF 85.- /Personen/Stunde
Gebühr für eine behördliche Verfügung
CHF 30.- bis 200.-
Sammeln von Unterschriften, Informationsstand
Verteilung von Schriften (Art. 28)
Für den Ablauf der bewilligten Veranstaltungen haftet der Organisator vollumfänglich.
Die Stadt Freiburg lehnt jegliche Haftung bei Unfällen ab.
Informationsstände
Informationsstände können auf öffentlichem Grund aufgestellt werden, sofern bei der Ortspolizeidirektion mindestens 20 Tage im Voraus ein Gesuch eingereicht wurde.
Richtlinien
Erlaubt ist einzig die Aufstellung eines Stands. In der Nähe angebrachte Transparente oder Plakate sind untersagt.
Mit Ausnahme einer Person, die sich in unmittelbarer Nähe zum Stand aufhalten kann (bis ca. 2 m), müssen sich die übrigen Mitarbeitenden zwingend hinter dem Stand befinden.
Die Anwesenden Personen haben ein deutliches Kennzeichen zu tragen um von den Passanten gut erkennbar zu sein (z.B. T-Shirt und/oder Jacke in der Farbe der Vereinigung oder Namensschild).
Sie dürfen sich nur an interessierte Personen wenden. Wir bitten Sie, Passanten weder anzusprechen noch am Weitergehen zu hindern.
Ausserhalb des Stands darf kein Reklamematerial verteilt werden.
Die öffentliche Ruhe darf nicht gestört werden.
Materialverleih
Die Gemeinde Freiburg stellt gerne Material für die Organisation Ihrer Veranstaltung zur Verfügung.
Die Formulare sind uns vollständig ausgefüllt bis zum 12. Juli 2024 zuzustellen.
Falls Ihrem Gesuch stattgegeben wird, erhalten Sie die Bewilligung zu einem späteren Zeitpunkt