Eine Veranstaltung organisieren

Neu

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeit von Veranstaltungen ersetzt nun das Abfallkonzept.

Öffentliche Veranstaltungen (Bälle, Umzüge usw.), unabhängig davon, wo sie stattfinden, sowie private Veranstaltungen, die an einem öffentlichen Ort stattfinden, müssen so schnell wie möglich bei der Ortspolizei unter angemeldet werden: kleine Veranstaltungen: 20 Tage, mittlere Veranstaltungen: 30 Tage, grosse Veranstaltungen: 60 Tage.

Der Gesuchsteller kann verpflichtet werden, für Sicherheit zu sorgen und auf seine Kosten und unter seiner Verantwortung einen Überwachungsdienst (insbesondere einen Ordnungs-, Park- oder Brandschutzdienst) zu organisieren.

Die Gemeinde kann, in der Regel gegen Bezahlung einer Entschädigung, gewisse Aufgaben erledigen, die den Empfängern einer Bewilligung auferlegt werden. Die Leistungen der Gemeinde werden zum Selbstkostenpreis verrechnet.

Die Gesuchsteller sind verpflichtet, die Örtlichkeiten auf ihre Kosten wieer in den vorherigen Zustand oder in den Zustand laut den Bewilligungsbedingungen zu versetzen.

Wir weisen darauf hin, dass die Bewilligung aus triftigen Gründen abgelehnt werden kann, selbst wenn der Veranstalter bereits einen Saal oder einen anderen Ort reserviert hat.

Veranstaltungen, die auf Privatgrund stattfinden, müssen nicht mehr bei unseren Dienststellen gemeldet werden, ausser wenn Getränke oder Speisen verkauft werden (Gesuch um Erteilung des Patentes K beim Oberamt).

Sankt-Niklaus-Markt

Die Formulare sind uns vollständig ausgefüllt bis zum 12. Juli 2024 zuzustellen.
Falls Ihrem Gesuch stattgegeben wird, erhalten Sie die Bewilligung zu einem späteren Zeitpunkt

Reglemente