Nutzung von öffentlichem Grund
Gemäss Artikel 6 des Verwaltungsreglements betreffend die Erhebung von Benützungsgebühren auf öffentlichem Gemeindegrund vom 29. August 1989 sind Benützungen durch Geschäftsauslagen oder Terrassen von Gaststätten sowie andere zeitlich beschränkte Benützungen zuvor von der Ortspolizei zu bewilligen. In den Tarifen der Ortpolizei der finden Sie weitere Informationen zu den Zonengrenzen und den jeweils geltenden Tarifen.
Terrassen
- Bewilligungsgesuch für den Betrieb einer Terrasse im Jahr 2024 (PDF)
- Richtlinien betreffend die Terrassen von öffentlichen Gaststätten (PDF)
Geschäftsauslage
- Bewilligungsgesuch für Geschäftsauslage im Jahr 2023 (PDF)
- Allgemeinen Bedingungen für die Bewilligung einer Geschäftsauslage (PDF)