Nutzung von öffentlichem Grund
Gemäss Artikel 6 des Verwaltungsreglements betreffend die Erhebung von Benützungsgebühren auf öffentlichem Gemeindegrund vom 29. August 1989 sind Benützungen durch Geschäftsauslagen oder Terrassen von Gaststätten sowie andere zeitlich beschränkte Benützungen zuvor von der Ortspolizei zu bewilligen. In den Tarifen der Ortpolizei der finden Sie weitere Informationen zu den Zonengrenzen und den jeweils geltenden Tarifen.
Terrassen
- Bewilligungsgesuch für den Betrieb einer Terrasse (PDF)
Richtlinien betreffend die Terrassen von öffentlichen Gaststätten
Geschäftsauslage
- Bewilligungsgesuch für Geschäftsauslage (PDF)
Allgemeine Bedingungen für die Erteilung einer Bewilligung für den Verkaufsstand eines Geschäfts