200.21

Anhang zum Schulreglement für die Orientierungsschulen der Stadt Freiburg

vom 03.09.2019, in Kraft seit 16.01.2019

Der Gemeinderat der Stadt Freiburg

gestützt auf:

  • Artikel 6 des Schulreglementes für die Orientierungsschulen vom 30. Mai 2018,

beschliesst:

Artikel eins

1 Die Beteiligung der Eltern, mit der die Kosten für Mahlzeiten ihrer Kinder bei gewissen schulischen Tätigkeiten gedeckt werden (Art. 4 des Schulreglements für die Orientierungsschulen) wird auf CHF 8.00 pro Mahlzeit und pro Schüler/in festgesetzt.

2 Für die Hauswirtschaft wird auf die Beteiligung der Eltern von Schülerinnen und Schülern, die in der Stadt Freiburg wohnhaft sind, verzichtet.1

Artikel 2

Der Anhang vom 3. September 2019 ist aufgehoben.

2 Der vorliegende Anhang tritt am 15. August 2023 in Kraft.

Er wird in der Sammlung der Gemeindereglemente sowie auf der Internet Seite der Stadt veröffentlicht.

1 Eingeführt infolge des Beschlusses des Generalrats vom 19. Dezember 2022.