Anhang zum Schulreglement für die Orientierungsschulen der Stadt Freiburg
Der Gemeinderat der Stadt Freiburg
gestützt auf:
- Artikel 6 des Schulreglementes für die Orientierungsschulen vom 30. Mai 2018,
beschliesst:
Artikel eins
1 Die Beteiligung der Eltern, mit der die Kosten für Mahlzeiten ihrer Kinder bei gewissen schulischen Tätigkeiten gedeckt werden (Art. 4 des Schulreglements für die Orientierungsschulen) wird auf CHF 8.00 pro Mahlzeit und pro Schüler/in festgesetzt.
2 Für die Hauswirtschaft wird auf die Beteiligung der Eltern von Schülerinnen und Schülern, die in der Stadt Freiburg wohnhaft sind, verzichtet.1
Artikel 2
1 Der Anhang vom 3. September 2019 ist aufgehoben.
2 Der vorliegende Anhang tritt am 15. August 2023 in Kraft.
3 Er wird in der Sammlung der Gemeindereglemente sowie auf der Internet Seite der Stadt veröffentlicht.
1 Eingeführt infolge des Beschlusses des Generalrats vom 19. Dezember 2022.