Der Gemeinderat der Stadt Freiburg

gestützt auf:

  • Artikel 6 des Schulreglementes für die Orientierungsschulen vom 30. Mai 2018,

beschliesst:

Artikel eins

Die Beteiligung der Eltern, mit der die Kosten für Mahlzeiten ihrer Kinder bei gewissen schulischen Tätigkeiten gedeckt werden (Art. 4 des Schulreglementes der OS-Schulen) wird auf CHF 8.00 pro Mahlzeit und pro Schüler/in festgesetzt.

Artikel 2

1 Der vorliegende Anhang tritt ab dem 16. Januar 2019 in Kraft.

2 Er wird in der Sammlung der Gemeindereglemente sowie auf der Internet-Seite der Stadt veröffentlicht.