200.21
Anhang zum Schulreglement für die Orientierungsschulen der Stadt Freiburg
vom 03.09.2019, in Kraft seit 16.01.2019
Der Gemeinderat der Stadt Freiburg
gestützt auf:
- Artikel 6 des Schulreglementes für die Orientierungsschulen vom 30. Mai 2018,
beschliesst:
Artikel eins
Die Beteiligung der Eltern, mit der die Kosten für Mahlzeiten ihrer Kinder bei gewissen schulischen Tätigkeiten gedeckt werden (Art. 4 des Schulreglementes der OS-Schulen) wird auf CHF 8.00 pro Mahlzeit und pro Schüler/in festgesetzt.
Artikel 2
1 Der vorliegende Anhang tritt ab dem 16. Januar 2019 in Kraft.
2 Er wird in der Sammlung der Gemeindereglemente sowie auf der Internet-Seite der Stadt veröffentlicht.