Reglement über die Subventionierung der Ferienlager der Jugendgruppen der Stadt Freiburg
Der Gemeinderat der Stadt Freiburg
auf Antrag der Schuldirektion,
beschliesst:
I. GRUNDSÄTZE
Artikel 1 Allgemeines
Die Gemeinde Freiburg gewährt Jugendgruppen der Stadt Freiburg, die Ferienlager durchführen, eine Subvention.
Art. 2 Betroffene Kinder
Die Subvention wird den in der Stadt Freiburg wohnhaften Kindern gewährt, die den Kindergarten besuchen oder ihre obligatorische Schulzeit absolvieren.
Art. 3 Betrag
Der Gemeinderat legt den Betrag der Subvention pro Kind und Lagertag periodisch fest1.
Art. 4 Periode
Die Subvention wird für die während der Schulferien durchgeführten Lager für eine Maximalzeit von 30 Tagen pro Jahr und Kind gewährt.
II. ANTRAG
Art. 5 Einreichung des Antrags
Der Antrag ist mindestens 30 Tage vor Beginn des Ferienlagers bei der Schuldirektion einzureichen.
Art. 6 Inhalt
Dem Antrag sind folgende Angaben beizufügen:
- Name und Adresse des/der Verantwortlichen;
- Ort und Dauer des Ferienlagers,
- Organisation und Programm des Lagers;
- vorläufige Zahl der betroffenen Kinder;
- Entwurf des Betriebskontos, Art der Ausgabendeckung und Beteiligung der Eltern.
III. ZAHLUNG
Art. 7
Die gewährte Subvention wird auf der Grundlage der definitiven Anmeldeliste gezahlt.
IV. SCHLUSSBESTIMMUNG
Art. 8
Die Schuldirektion ist mit der Ausführung der vorliegenden Bestimmungen in Absprache mit dem Finanzamt beauftragt. Sonderfälle werden vom Gemeinderat behandelt.
Dieses Reglement hebt jenes vom 21. Mai 1974 auf.
1 Neuer Wortlaut gemäss Beschluss vom 20.08.1985