320.12

Tarif der Feuerwehrdienst-Ersatzabgabe der Stadt Freiburg *

vom 29.03.2011, in Kraft seit 01.01.2011

Der Gemeinderat der Stadt Freiburg

gestützt auf :

  • Artikel 7 des Feuerwehrreglements vom 26. April 2010;
  • das Ausführungsreglement vom 29. März 2011 (Art. 4 Abs. 1)

beschliesst :

Artikel 1

Der Betrag der jährlichen Feuerwehrdienst-Ersatzabgabe wird auf Fr. 160.— festgesetzt, dies ab dem Steuerjahr 2011.

Artikel 2

1 Der vorliegende Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft.

2 Er wird in der Sammlung der Gemeindereglemente und auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.

* Ausser Kraft! (aufgehoben auf den 31.12.2022)