320.12
Tarif der Feuerwehrdienst-Ersatzabgabe der Stadt Freiburg *
vom 29.03.2011, in Kraft seit 01.01.2011
Der Gemeinderat der Stadt Freiburg
gestützt auf :
- Artikel 7 des Feuerwehrreglements vom 26. April 2010;
- das Ausführungsreglement vom 29. März 2011 (Art. 4 Abs. 1)
beschliesst :
Artikel 1
Der Betrag der jährlichen Feuerwehrdienst-Ersatzabgabe wird auf Fr. 160.— festgesetzt, dies ab dem Steuerjahr 2011.
Artikel 2
1 Der vorliegende Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft.
2 Er wird in der Sammlung der Gemeindereglemente und auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.
* Ausser Kraft! (aufgehoben auf den 31.12.2022)
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