Schuleinschreibung
Die Einschreibung in die obligatorische Schule erfolgt nur einmal, vor dem Kindergarten oder beim Umzug in die Stadt Freiburg. Anschliessend wird sie von Jahr zu Jahr automatisch erneuert und Sie müssen Ihr Kind nicht jedes Jahr neu einschreiben.
Das Freiburger Schulsystem besser verstehen:
- Praktische Informationen über die Schulen und die Ausbildung
- Informationen über die obligatorische Schule (Kanton)
Ein neues Schuljahr beginnt
Mit den folgenden Informationen können Sie das Schuljahr in aller Ruhe beginnen:
- Wenn Sie Ihr Kind gerade eingeschrieben haben, erhalten Sie nicht unbedingt eine Anmeldebestätigung;
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Ihr Kind muss zu Beginn des Schuljahres kein eigenes Schulmaterial kaufen, dieses wird in der Schule zur Verfügung gestellt (ausser persönliche Gegenstände, wie z. B. Finken, Schultasche, Sportkleider);
- Für freiwilligen ausserschulischen Sport wird keine Anmeldebestätigung verschickt. Ihr Kind kann einfach den gewählten Kurs besuchen.
Einschreibung in den Kindergarten und in die Primarschule (1-8 HarmoS)
Falls Sie sich bereits in Freiburg niedergelassen haben oder sich vor dem 1. Januar des Jahres, in dem Ihr Kind 4 Jahre alt wird, bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben, brauchen Sie keine besonderen Schritte zu unternehmen.
Sie werden ein Einschreibeformular und verschiedene Informationen, darunter die "Wegleitung für Kindergarten und Primarschulen", die Ihnen Antworten auf Ihre Fragen geben kann, per Post erhalten. Wir bitten Sie das Formular auszufüllen und zu unterschreiben, eine Kopie des Ausweises Ihres Kindes beizulegen und diese beiden Dokumente an dem Sekretariat das Amt für Schule, Kinder und gesellschaftlichen Zusammenhalt zurück zu senden.
- Formular 2024-2025 (PDF)
- Brief an die Eltern (PDF)
Aufschiebung des Schuleintritts
Wenn Sie den Eintritt ihres Kindes in die obligatorische Schule um ein Jahr aufschieben möchten, müssen Sie bis zum 30. März bei der Schulinspektorin oder dem Schulinspektor einen schriftlichen Antrag einreichen. Das Schulinspektorat trifft seine Entscheidung erst nach einem persönlichen Gespräch mit den Eltern.
Stundenplan
- Stundenplan (PDF)
Alternierende Tage
Schulkinder der 3H und 4H erhalten einen zusätzlichen schulfreien Halbtag.
- 3H: Dienstag- oder Donnerstagmorgen
- 4H: Dienstag- oder Donnerstagnachmittag
Die eine Hälfte der Klasse hat dienstags frei, die andere Hälfte donnerstags. Zukünftige Schulkinder der 3H werden im Frühjahr über ihren schulfreien Tag informiert. Grundsätzlich wird der gleiche Tag in der 3H und der 4H beibehalten.
Bei einem Umzug
Falls Sie während des Jahres nach Freiburg ziehen, müssen Sie persönlich mit Ihrem Familienbüchlein oder der Geburtsurkunde des Kindes beim Amt für Schule, Kinder und gesellschaftlichen Zusammenhalt vorsprechen. Vergessen Sie nicht, Ihr Kind in der Gemeinde, die Sie verlassen, abzumelden.
Wenn Sie innerhalb der Stadt Freiburg umziehen, müssen Sie die Lehrperson und das Amt informieren. Bei einem Wechsel des Stadtquartiers muss Ihr Kind auch die Schule wechseln. Das Amt für Schule, Kinder und gesellschaftlichen Zusammenhaltwird Sie in diesem Prozess begleiten.
Wenn Sie Freiburg verlassen, müssen Sie die Lehrperson und das Amt informieren, um die Abmeldung vorzunehmen.
Einschreibung in die Orientierungsschule (OS) (9-11 HarmoS)
Wenn Ihr Kind bereits in der Stadt eingeschult ist und gemäß seinem normalen Lehrplan in die Orientierungsschule (OS) eintreten wird, ist keine Einschreibung erforderlich. Wenn Sie sich während des Jahres in Freiburg niederlassen, müssen Sie die notwendigen Schritte unternehmen, um Ihr Kind in die OS einzuschreiben. Kontaktieren Sie dazu das Sekretariat einer der OS der Stadt. Es wird zusammen mit Ihnen und je nach Ihrem Wohnort die Schule bestimmen, die Ihr Kind aufnehmen wird.
Unterrichtssprachen
Je nachdem, in welcher Sprache Sie bei der Einwohnerkontrolle angemeldet sind, wird Ihr Kind am französisch- oder deutschsprachigen Unterricht teilnehmen.
Zweisprachige Familien (Deutsch/Französisch) haben die Möglichkeit, ihr Kind auf Anfrage beim Amt für Schule, Kinder und gesellschaftlichen Zusammenhalt in der zweiten Sprache einzuschreiben.
Es ist jedoch nicht möglich, während der obligatorischen Schulzeit die Sprache zu wechseln. Das Kind muss sich daher in seiner Unterrichtssprache wohl fühlen und unterstützt werden.
Unterricht zu Hause und Privatschule
Der Unterricht zu Hause oder in einer Privatschule muss bei der Direktion für Erziehung beantragt werden.
Aufnahme fremdsprachiger Kinder
Eine für die Aufnahme verantwortliche Lehrperson empfängt, gegebenenfalls in Begleitung eines Übersetzers, die Eltern und Kinder, um:
- mehr über die schulische Laufbahn des Kindes zu erfahren;
- das Freiburger Schulsystem und die Erwartungen hinsichtlich ihrer Zusammenarbeit mit der Schule zu erklären;
- die schulischen Fähigkeiten des Kindes und seinen Nachholbedarf in der Unterrichtssprache zu beurteilen (FLS oder DaF);
- das Kind auf der entsprechenden Stufe in die Schule seines Quartiers einzugliedern.
Wenn Ihr Kind weder Französisch noch Deutsch spricht, wird das Sekretariat des Amtes für Schule, Kinder und gesellschaftlichen Zusammenhaltmts den Kontakt mit dem Verantwortlichen der Kontaktstelle Schule-Migrantenfamilien (SCEPM) für ein erstes Treffen herstellen. Die SCEPM wird Sie, gegebenenfalls mit der Unterstützung eines Übersetzers oder einer Übersetzerin, bei der Einschulung Ihres Kindes begleiten und die administrativen Schritte im Zusammenhang mit dem Schuleintritt organisieren.