Beschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken entlang von Strassen

Wussten Sie, dass...

Sie als Grundeigentümer/in bis zum 1. November jeden Jahres Zeit haben, um Ihre Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen zu schneiden (gemäss Artikel 73, 75, 93, 93a, 94 et 95 des Strassengesetzes vom 15. Dezember 1967).

Nachstehend finden Sie die für die Stadt Freiburg geltenden Bestimmungen:

  • die öffentlichen Strassen und ihre technischen Anlagen sind so zu unterhalten und betreiben, dass sie sich in einem guten Zustand befinden und die Verkehrssicherheit gewährleisten können;
  • Äste oder andere Hindernisse, die eine ordnungsgemässe Streuung des Lichts der öffentlichen Beleuchtung behindern oder Verkehrszeichen verdecken, sind zu entfernen;
  • alle auf die Fahrbahn ragenden Äste müssen bis zu einer Höhe von 5 Metern (von der Fahrbahn aus gemessen) entfernt werden;
  • alle Äste von Bäumen und Sträuchern, die auf das Trottoir ragen, müssen bis zu einer Höhe von 3 Metern (vom Trottoir aus gemessen) entfernt werden;
  • Hecken dürfen nicht auf das Trottoir oder auf die Fahrbahn hinausragen. Hecken sind zwingend zu pflegen, so dass sie in keinem Fall über die Grundstücksgrenze hinauswachsen. Ihre Höhe darf 90cm nicht überschreiten;
  • falls erforderlich, können die Behörden strengere Massnahmen auferlegen, um die Sichtbarkeit und die Sicherheit des Strassenverkehrs zu gewährleisten.

Wir bitten Sie zudem, alle trockenen oder kranken Bäume und Sträucher zu entfernen und zu ersetzen. (Vorbehaltlich der Bestimmungen des Reglements vom 1. September 1986 der Ortsplanung, Artikel 203 bis 215).

Widerhandlungen gegen dieses Gesetz oder gegen dessen Ausführungsbestimmungen werden gemäss Artikel 133 und 134 mit Bussen von 500 bis 10'000 Franken geahndet.

Ville de Fribourg
Stadtgärtnerei

Allée du Cimetière 3
1700 Freiburg
026 351 70 15

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