D. Cardoso de Matos-Berger (PS)
Frage
In der deutschsprachigen Orientierungsschule Freiburg (DOSF) findet vom 24. bis 28. März eine Sportwoche statt – eine tolle Initiative, die die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler fördert. Allerdings hat mich die Kostenstruktur dieser Woche stutzig gemacht: Es gibt einerseits kostenlose Ateliers, andererseits kostenpflichtige Angebote zwischen CHF 40.– und CHF 80.–, sowie ein Skilager für CHF 390.–, an dem man nur teilnehmen kann, wenn man mindestens eine blaue Piste befahren kann.
Gemäss dem Bundesgerichtsurteil BGE 144.1 vom 7. Dezember 2017 muss die Volksschule in der Schweiz unentgeltlich sein. Das Urteil betont, dass alle notwendigen und unmittelbar dem Unterrichtszweck dienenden Mittel kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies schliesst obligatorische Schulveranstaltungen wie Exkursionen und Lager ein. Den Eltern dürfen dabei nur die Kosten für die Verpflegung in Rechnung gestellt werden, da sie diese aufgrund der Abwesenheit ihrer Kinder einsparen. Zwar werden auch kostenlose Ateliers angeboten, aber ist es wirklich im Sinne der Chancengleichheit, dass beispielsweise ein Kind aus finanziell schwächeren Verhältnissen nur an einer kostenlosen Kletterwand in der Schule klettern darf, während ein anderes Kind für CHF 80.– an einer externen Kletterwand klettern darf und Kinder aus besser gestellten Familien für CHF 390.– ins Skilager fahren können?
Zahlt die Stadt Freiburg finanzielle Beiträge an diese Sportwoche? Wird dieses Modell auch an den anderen Orientierungsschulen der Stadt Freiburg angewandt?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und Ihr Engagement für eine faire und inklusive Bildung.