In Anbetracht der aktuellen Wetterverhältnisse verzichtet der Gemeinderat der Stadt Freiburg auf das 1.-August-Feuerwerk. Dieser Entscheid wurde infolge des kantonalen Beschlusses vom 22. Juli gefällt, der das Entfachen von Feuer im Freien verbietet. Der Gemeinderat sieht davon ab, eine Ausnahmeregelung zu beantragen. Dies wäre in Anbetracht der Einschränkungen nicht nur ein falsches Signal an die Bevölkerung; das Feuerwerk wäre zudem ein weiterer Stressfaktor für die Tiere, die bereits stark unter dem aktuellen Wetter leiden.
Die Feier im Parc des Grandes-Rames findet wie geplant mit einem leicht angepassten Programm statt. Das Abbrennen von mobilen Feuerwerkskörpern (Raketen, Heuler usw.) ist in jedem Fall verboten. Für statische Feuerwerkskörper wie Vulkane und bengalische Zündhölzer wird ein geeigneter Platz zur Verfügung gestellt.