Gemäss Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) müssen Personen mit eingeschränkter Mobilität selbstständig und spontan den öffentlichen Verkehr benutzen können. Die dafür festgelegte Frist läuft Ende 2023 aus.
Die Stadt Freiburg hat alle 126 Haltestellen auf ihrem Gebiet analysiert und wird 121 davon sanieren. Von den zu sanierenden Haltestellen liegen 29 im Bereich von Grossprojekten (Bahnhof, Burgquartier usw.) und werden in die jeweilige Planung integriert. Die anderen 92 Haltestellen sind Gegenstand einer schrittweisen Sanierung.
Arbeiten im Herbst geplant
Am 8. Dezember 2020 trat eine neue kantonale Richtlinie in Kraft, die die Haltekantenhöhe auf 22 cm festlegte. Dies führte dazu, dass die Stadt 2021 und 2022 alle ihre Sanierungen überprüfen musste.
Aktuell sind bereits zehn Haltestellen vollständig BehiG-konform.
Am Freitag, 5. August, wird die Stadt im Amtsblatt die Anpassung an das BehiG von 38 Bushaltestellen veröffentlichen. Abgesehen von der Erhöhung der Haltekanten müssen einige Fussgängerquerungen verbessert werden, zum Beispiel mit Trottoirüberfahrten oder Schutzinseln. Diese Arbeiten sind zudem die Gelegenheit, Stadtmobiliar, die Begrünung und die durchlässigen Flächen bestimmter Haltestellen zu gestalten.
Um die Sanierung zu ermöglichen müssen einige Haltestellen leicht verschoben werden. Sechs Parkplätze (zwei in der Unteren Matte, zwei an der Broye-Strasse, zwei an der Champs-des-Fontaines-Strasse) werden ausserdem aufgehoben, um die Manövrierbedingungen der Busse sicherzustellen.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ungefähr 1,7 Millionen Franken. Unter Vorbehalt des Ausgangs der Verfahren sollen die Arbeiten im Herbst 2022 beginnen. Die Sanierung der restlichen Bushaltestellen wird Ende Jahr öffentlich ausgeschrieben.