Für die Anmeldung Ihres Wochenaufenthalts im Internet benötigen Sie den Heimatausweis Ihrer Wohnsitzgemeinde, einen Ausweis, wenn Sie Mieter/in sind eine Kopie Ihres Mietvertrags oder des Untermieteformulars, eine Online-Zahlungsmethode und eine Vollmacht, wenn Sie den Aufenthalt einer anderen Person melden. Wenn Sie die Adresse oder den Zivilstand geändert haben, müssen Sie zuerst prüfen, ob diese Änderung dem Zivilstandsamt gemeldet wurde.
Die Einwohner-Kontrolle gibt Ihnen nützliche Informationen. Sie sind neu in Freiburg? Dann müssen Sie sich bei der Einwohner-Kontrolle anmelden. Hierzu haben Sie 14 Tage Zeit.
Was macht die Einwohner-Kontrolle?
Die Einwohner-Kontrolle:
registriert neue Personen in der Stadt (Ankunft)
registriert, wenn Sie die Stadt verlassen (Abreise)
registriert Adress-Wechsel
gibt Ihnen offizielle Dokumente wie Identitätskarte, Wohnsitz-Bestätigung und noch andere Bestätigungen.
Ihr Familien-Büchlein (für verheiratete Paare) oder den Geburtsschein des Kindes/der Kinder
Ihren Mietvertrag oder Ihr Untermiete-Formular.
CHF 20.- pro Erwachsenen
Wichtig für Ihre Anmeldung:
Bringen Sie alle diese Dokumente mit!
Fehlt ein Dokument, müssen Sie noch einmal wiederkommen.
Sie wohnen nur kurze Zeit in Freiburg
Sie wohnen zum Beispiel in Freiburg für Ihr Studium. Während Ihrem Studium behalten Sie Ihren üblichen Wohnsitz in einer anderen Gemeinde.
Sie haben 14 Tagen, um sich bei der Einwohner-Kontrolle anzumelden.
Sie können dies online via eUmzug oder im Büro tun.
Welche Dokumente brauchen Sie?
Sie brauchen mehrere Dokumente, um sich anzumelden.
Alle Personen (Schweizer und Ausländer) müssen mitbringen:
Wohnsitz-Bestätigung von Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde.
Das ist die Gemeinde, in der Sie normalerweise wohnen.
Dieses Dokument bekommen Sie bei Einwohner-Kontrolle von Ihrer Gemeinde.
Wohnsitz-Bestätigung von Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde.
Das ist die Gemeinde, in der Sie normalerweise wohnen.
und Ihre Aufenthalts-Erlaubnis
Sie sind verheiratet?
Nehmen Sie auch Ihr Familien-Büchlein mit.
Sie haben Kinder unter 18 Jahren?
Nehmen Sie auch die Geburts-Urkunden von Ihren Kindern mit.
Wohnsitzbestätigung
Um eine Wohnsitzbestätigung zu beantragen, müssen Sie sie online anfrangen oder sich persönlich an den Schalter der Einwohnerkontrolle wenden.
Achtung: Diese Bestätigung gilt nur für bestimmte administrative Vorgänge wie Hochzeiten, Vaterschaftsanerkennungen, Bank- oder Postgeschäfte usw. Wenn Sie eine Niederlassungsbestätigung benötigen, um Ihren Zweitwohnsitz in einer anderen Gemeinde zu bestätigen, kontaktieren Sie uns bitte.
Den Wegzug aus der Gemeinde melden
Sie verlassen die Stadt Freiburg?
Sie müssen sich unverzüglich bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Unverzüglich bedeutet : Ohne Frist, Ohne Zeitverzögerung.
ein Mail senden (CH [at] ville-fr [.] ch (CH[at]ville-fr[dot]ch))
Sie haben 30 Tagen, um Ihre Abreise mitzuteilen.
Nach Ihrer Abreise müssen Sie sich in Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Sie ziehen innerhalb der Stadt Freiburg um?
Dann müssen Sie die Einwohner-Kontrolle informieren.
Hierzu können Sie:
zur Einwohner-Kontrolle gehen
Nehmen Sie Ihre Identitätskarte und Ihren Mietvertrag mit.
Oder:
online via eUmzug oder ein mail schicken (CH [at] ville-fr [.] ch (CH[at]ville-fr[dot]ch)). Sie schicken der Gemeinde das Adresswechsel-Formular und eine Kopie von Ihrem Mietvertrag
Sie haben 30 Tagen, um Ihren Umzug mitzuteilen.
Eine Identitätskarte beantragen
Um einen Personalausweis zu bestellen, müssen Sie nur persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen und ein aktuelles Passfoto sowie Ihren alten Personalausweis mitbringen.
Wenn Sie Freiburg in Richtung Ausland verlassen möchten, kontaktieren Sie bitte die Einwohnerkontrolle, die Sie entsprechend Ihrer spezifischen Situation über das Vorgehen informieren wird.
Sie haben vor Kurzem den Theoriekurs für neue Hundehalterinnen und Hundehalter besucht? Dann müssen Sie sich in der AMICUS-Datenbank registrieren. Zu diesem Zweck melden Sie sich am Empfang des Rathauses, Rathausplatz 3, Freiburg (und nicht bei der Einwohnerkontrolle).