Ab dem 6. Januar empfängt Sie die Einwohnerkontrolle der Stadt Freiburg an der Rue Saint-Pierre 10 (Stockwerk -1). Die zentrale Lage des Schalters, mit Haltestellen der meisten Linien des öffentlichen Verkehrs in unmittelbarer Nähe, wird ein Zugewinn für die Bürgerinnen und Bürger darstellen. Um den Umzug zu ermöglichen, werden die Öffnungszeiten zum Jahresende Änderungen erfahren.
Die Einwohnerkontrolle ist ein sehr häufig genutzter Schalter, der zwingend von allen Personen aufgesucht wird, die sich in Freiburg niederlassen. Deshalb haben die Gemeindebehörden beschlossen, diesen Schalter ins Stadtzentrum zu zügeln. Ab dem 6. Januar wird die Einwohnerkontrolle im Untergeschoss 1 der Rue Saint-Pierre 10 zu finden sein. Die neuen Büroräume wurden umgestaltet und warten mit idealen Empfangsbedingungen auf, namentlich hinsichtlich des Komforts und der Wahrung der Vertraulichkeit. Eine Informationsecke wird verschiedene Broschüren und Flyer für das Publikum enthalten. Die rund 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (front office und back office) freuen sich über diesen zusätzlichen Komfort mit grossflächigeren Büroräumen.
Öffnungszeiten zum Jahresende
Um dem Team der Einwohnerkontrolle den Umzug zu ermöglichen und am 6. Januar am neuen Standort einsatzbereit zu sein, wurden die Öffnungszeiten zum Jahresende angepasst:
Bis zum 18. Dezember 17 Uhr: Normale Öffnungszeiten.
19. Dezember 8 Uhr bis 20. Dezember 17 Uhr: Eingeschränkter Dienst in den bisherigen Räumen im Stadthaus. Anmeldungen bei Zuzügen in die Gemeinde sind nicht möglich.
23. Dezember bis 5. Januar: Vollständig geschlossen.
6. Januar 8 Uhr: Wiedereröffnung an der Rue Saint-Pierre und Aufnahme des ordentlichen Dienstes gemäss bisherigen Öffnungszeiten.
Während des eingeschränkten Dienstes am 19. und 20. Dezember wird empfohlen, die Einwohnerkontrolle einzig für Dienstleistungen zu beanspruchen, die zwingend vor dem 6. Januar erbracht werden müssen.
Leistungen der Einwohnerkontrolle
Die Einwohnerkontrolle ist nicht der einzige Schalter der Gemeinde, der den Bürgerinnen und Bürgern Leistungen anbietet. Es ist deshalb nützlich, die Zuständigkeiten der Einwohnerkontrolle in Erinnerung zu rufen.
Um seinen Zuzug in die Gemeinde oder seinen Wegzug aus der Gemeinde anzukündigen, muss man sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle einfinden. Dasselbe gilt, um Auskünfte über die Behördengänge zu erhalten, die bei einem Wegzug ins Ausland gemacht werden müssen. Der Sektor stellt ebenfalls namentlich Wohnsitzbestätigungen, Wegzugsbestätigungen, Aufenthaltsbestätigungen, Niederlassungsbescheinigungen oder Lebensbescheinigungen aus. Er ist zuständig für die Bestellung von Identitätskarten.
Ferner erhalten Eltern pro Kind unter 5 Jahren 20 Kehrichtsäcke (35 Liter) jährlich; dafür muss ein Nachweis vorgelegt werden.
Ein persönliches Erscheinen am Schalter ist jedoch nicht für alle Dienstleistungen der Einwohnerkontrolle erforderlich; einiges kann per E-Mail erledigt werden. Dies betrifft beispielsweise Ankündigungen eines Umzugs innerhalb der Gemeinde.