Kreativität und Gastronomie - Projektaufruf

Einen Projektentwurf einreichen

Beachten Sie alle Bedingungen, bevor Sie einen Projketentwurf einreichen. 

Die Gastronomie bringt die Leute zusammen und sie ist Quelle von Kreativität. C’est le point de départ de l’appel à projets Gastronomie et créativité que lance la Ville de Fribourg. Celle-ci veut encourager les acteurs·trices de la gastronomie, de la culture, du sport, du domaine social ou du tourisme à travailler ensemble pour concocter des événements ou des produits qui lient la gastronomie et un autre de ces domaines. Il s’agit également de favoriser des collaborations entre les acteurs·trices du territoire communal, régional ou cantonal et de privilégier le mélange des publics. Un somme de 50'000 francs sera répartie entre les projets lauréats. Dieses Projekt ist eine Massnahme des UNESCO-Netzwerks kreativer Städte, kreativer Bereich der Gastronomie, in dem die Stadt Freiburg Mitglied ist.

Ziele des Projektaufrufs
  • Ermutigen, Gastronomie als Hebel für Kreativität zu nutzen;
  • Das Entstehen von neuen gemischten Konzepten oder das Stärken von bestehenden gemischten Konzepten unterstützen; mit «gemischten Konzepten» sind Anlässe oder Produkte gemeint, bei denen die Gastronomie auf kreative Weise mit einem anderen Bereich (Kultur, Sport, Soziales, Tourismus oder anderes) in Verbindung gebracht wird.
  • Die Zusammenarbeit zwischen Akteurinnen und Akteuren auf Gemeindeebene, in der Region und im Kanton aus verschiedenen Bereichen (Gastronomie, Tourismus, Soziales, Sport, Kultur oder anderes) fördern;
  • Eine Durchmischung des Zielpublikums aus verschiedenen Bereichen fördern;
  • Zur Strahlkraft und Attraktivität der Stadt Freiburg beitragen.
Unterstützungsbetrag und Finanzierung

Die finanzielle Unterstützung durch die Stadt Freiburg beläuft sich auf maximal 60 % der Projektkosten oder auf einen Maximalbetrag von 10 000 Franken. Die restlichen 40 % (mindestens) gehen zulasten der Person, welche das Projekt trägt. Sie kann den Rest finanzieren, wie sie will (Stiftungen, Sponsoring, Eigenmittel usw.). 20 % müssen jedoch durch finanzielle Ressourcen gedeckt sein. Arbeitsstunden und Freiwilligenarbeit können geltend gemacht werden.

Teilnahmebedingungen

Detaillierte Bedindungen. Berücksichtigt werden Projekte, die:

  • umsetzbar sind und eine positive Auswirkung auf die Stadt Freiburg haben;
  • von einer natürlichen oder juristischen Person mit Sitz in der Stadt Freiburg, die aktiv im Bereich Gastronomie, Kultur, Tourismus, Sport, Soziales oder anderes ist, eingereicht wurden;
  • von mindestens zwei Akteurinnen oder Akteuren aus zwei verschiedenen Bereichen getragen werden: Gastronomie/Kultur, Gastronomie/Soziales, Gastronomie/Sport, Gastronomie/Tourismus, Gastronomie/anderes;
  • von öffentlichem Interesse sind.
Terminplan
  • 15. September 2024:  Frist zur Einreichung der Projektentwürfe.
  • 15. Oktober 2024:  Auswahl der Projekte, die einen vollständigen Projektantrag stellen sollen.
  • 15. November 2024:Frist für die Einreichung der vollständigen Projektanträge.
  • 10. Dezember 2024: Auswahl der Projekte, die unterstützt werden.
  • 1. Januar bis 31. Dezember 2025: Umsetzung der ausgewählten Projekte.