Das traditionelle 1.-August-Feuerwerk wird in Freiburg gezündet. Hingegen wird auf das traditionelle Feuer verzichtet. Auch werden Einzelpersonen keine Gelegenheit haben, pyrotechnische Gegenstände zu verwenden.
Am 26. Juli hat die Freiburger Kantonsregierung angekündigt, dass im gesamten Kantonsgebiet das Entzünden von Feuern im Freien verboten ist (siehe Medienmitteilung). Gleichzeitig liess sie den Gemeinden die Möglichkeit, "Feuer und Feuerwerke sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Vergnügungszwecken" zu bewilligen.
Die Stadt Freiburg hat beschlossen, um eine Ausnahmebewilligung für das traditionelle 1.-August-Feuerwerk zu ersuchen. Das Feuerwerk wird wie vorgesehen um 22 Uhr vom Loretto-Hügel aus von professionellen Feuerwerkern gezündet. Die Anwesenheit von gut ausgerüsteten Feuerwehrleuten vor Ort und die in diesem Sektor getroffenen Massnahmen gewährleisten eine genügende Sicherheit.
Die Stadt Freiburg verzichtet hingegen auf das traditionelle 1.-August-Feuer, um die Vegetation zu schützen, die auf dem Grossrahmengelände (Grandes-Rames) aufgrund der Hitzewellen der letzten Wochen bereits geschwächt ist. Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken sind bis auf weiteres auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten. Die Stadt dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis.