Bild
Ville + Etat

Anmeldung zur Arbeitslosigkeit für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Freiburg bald direkt beim RAV


Ab dem 6. Januar 2020 müssen sich die in der Stadt Freiburg wohnhaften Personen direkt an das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Zentrum, Saanebezirk, an der Route des Arsenaux 15 wenden, um sich arbeitslos zu melden. Das RAV übernimmt diese Aufgabe vom städtischen Arbeitsamt.

Bis am 24. Dezember 2019 ist das städtische Arbeitsamt für die Anmeldung der Stellensuchenden zuständig, die in der Stadt Freiburg wohnhaft sind. Ab Montag, 6. Januar 2020, übernimmt das RAV Zentrum, Saanebezirk, diese Aufgabe. Das RAV Zentrum, Saanebezirk, verfügt bereits jetzt über die nötigen Ressourcen, um die monatlich 180 bis 200 Anmeldungen durchzuführen. Es wird daher kein zusätzliches Personal eingestellt. Der Mehraufwand wird durch eine interne Reorganisation aufgefangen.

Die Stadt Freiburg hat sich namentlich in Erwartung eines Projekts zur Online-Anmeldung der Stellensuchenden zu diesem Schritt entschieden. Denn mit der Online-Anmeldung fällt die Hauptaufgabe des städtischen Arbeitsamts weg.

Das städtische Arbeitsarmt wird daher aufgelöst. Diese Umstrukturierung hat bei der Stadt Freiburg keinen Stellenabbau zur Folge. Die derzeitigen Angestellten des städtischen Arbeitsamts werden neue Aufgaben beim Sozialhilfedienst der Stadt Freiburg übernehmen und sich insbesondere weiterhin um die Gewährung und die Betreuung der Verträge für Aushilfskräfte kümmern.

Anmeldung zur Arbeitslosigkeit am besten vor Weihnachten

Das RAV Zentrum, Saanebezirk, bleibt über die Festtage von Dienstagmittag, 24. Dezember 2019, bis und mit Freitag, 3. Januar 2020, geschlossen. Um die Leistungen der Arbeitslosenversicherung schnellstmöglich beziehen zu können, sollten die Personen, die sich arbeitslos melden möchten, dies noch vor den Feiertagen tun. Anmeldungen zwischen Weihnachten und Neujahr sind am 6. Januar 2020 auch rückwirkend möglich. Das städtische Arbeitsamt schliesst seine Türen am Mittag des 24. Dezember 2019 endgültig.

Im Kanton Freiburg sind seit 2012, als das Reglement über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMR) in Kraft getreten ist, die RAV für die Anmeldung zur Arbeitslosigkeit zuständig. Diese Aufgabe kann jedoch an die Gemeinden delegiert werden, die gewisse Kriterien erfüllen und einen entsprechenden Antrag stellen. So hatten sich ursprünglich drei Gemeinden (Freiburg, Villars-sur-Glâne und Tafers) dazu entschieden, die Anmeldung weiterhin auf ihrem Gemeindearbeitsamt entgegenzunehmen. Ab 2020 müssen sich nur noch die Einwohnerinnen und Einwohner von Villars-sur-Glâne auf ihrem Gemeindearbeitsamt arbeitslos melden.

https://www.fr.ch/de/ama/arbeit-und-unternehmen/arbeitslosigkeit/anmeldung-zur-arbeitslosigkeit-fuer-einwohnerinnen-und-einwohner-der-stadt-freiburg-bald-direkt-beim-rav