Die Ladengeschäfte des Kantonshauptortes werden an den Samstagen vom 14. und 21. Dezember 2019 nun doch bis 17 Uhr offenbleiben können. Dies hat das Kantonsgericht entschieden; es muss allerdings noch über die Sache an sich urteilen. Die Geschäftsleute und die Stadt Freiburg haben nämlich gegen den zu Wochenbeginn gefällten Entscheid des Oberamtmannes des Saanebezirks Beschwerde eingereicht.
Gute Nachricht für die Kundschaft der Stadtfreiburger Geschäfte: Sie wird an den Samstagen vom 14. und 21. Dezember 2019 von einer um eine Stunde verlängerten Öffnungszeit bis 17 Uhr profitieren können. Dies hat heute das Kantonsgericht entschieden, nachdem der Freiburgische Verband des Handels, des Handwerks und der Dienstleistungen (AFCAS) sowie die Stadt Freiburg Beschwerde gegen den Entscheid des Oberamtmannes eingereicht hatten. Zu Wochenbeginn entschied der Oberamtmann des Saanebezirks zu Gunsten der Beschwerde der Gewerkschaft Unia, die sich diesen zwei Stunden verlängerter Öffnungszeit widersetzt hatte.
Um seinen Entscheid zu rechtfertigen, hält das Kantonsgericht fest, dass angesichts der Dringlichkeit der Situation "die Interessen der Gesuchsteller sich offensichtlich als ausschlaggebend erweisen". Das Gesuch der Geschäftsleute sei bereits Ende September eingereicht worden, und es seien alle dienlichen Massnahmen im Hinblick auf verlängerte Öffnungszeiten ergriffen worden. Nach dieser superprovisorischen Verfügung werden die Kantonsrichter nun über den Inhalt der Beschwerde entscheiden müssen.