Aufgrund der Wiedereröffnung der obligatorischen Schulen wird die Lichtsteuerung an gewissen Kreuzungen in der Nähe von Schulgebäuden ab dem 11. Mai wieder in Betrieb genommen. Die Stadt lädt die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer in der Nähe dieser Gebäude zu besonderer Vorsicht ein und empfiehlt den Schülern/innen sich zu Fuss zur Schule zu begeben, sei dies in Begleitung oder alleine. Zur Erinnerung: Die meisten Lichtsignalanlagen werden seit dem 25. März aus gesundheitlichen Gründen automatisch reguliert.
Angesichts der Fristen der durch den Bundesrat beschlossenen Lockerung der Schutzmassnahmen und um die ausserordentliche Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts zu begleiten, wird die Stadt Freiburg die Lichtsteuerung an Kreuzungen und Fussgängerstreifen in der Nähe der Schulen am 11. Mai wieder in Betrieb nehmen. Fussgängerinnen und Fussgänger werden den Druckknopf wieder tätigen müssen, um das Licht auf Grün zu stellen. Diese Massnahme hat zum Ziel, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg sicherzustellen. Die Stadt lädt die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer in der Nähe dieser Gebäude zu besonderer Vorsicht ein und empfiehlt den Schülern/innen sich zu Fuss zur Schule zu begeben, sei dies in Begleitung oder alleine. Ortspolizisten werden für eine vorbeugende Präsenz an bestimmten Schulstandorten sorgen.
Folgende Lichtsignalanlagen an Kreuzungen und Übergängen sind betroffen:
- Kreuzung der Rue du Botzet ;
- Kreuzung des Chemin de Bethléem;
- Kreuzung der Route Sainte-Thérèse ;
- Fussgängerstreifen der Avenue Général-Guisan ;
- Fussgängerstreifen der Route de Berne, in der Nähe der Schule der Villa-Thérèse ;
- Fussgängerstreifen der Route du Jura, in der Nähe des ehemaligen Unternehmens « Vuille »
- Fussgängerstreifen der Avenue de l’Europe;
- Fussgängerstreifen der Route Saint-Barthélemy.
Zur Erinnerung: Am 25. März beschloss der Gemeinderat im Rahmen der Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Covid-19, die grosse Mehrheit der Lichtsignalanlagen auf Blinkmodus oder auf fixe Überfahrzeit zu stellen. Die starke Abnahme des Verkehrsaufkommens ermöglichte diese Massnahme.