Zentralverwaltung

Da viele Dienstleistungen auch aus der Entfernung erbracht werden können (per Telefon oder auf elektronischem Weg), wird empfohlen, zuerst diese Lösung auf Distanz zu erwägen, bevor man vor Ort erscheint.

Die wichtigsten administrativen Fragen können im Stadtsekretariat (Rathaus, Rathausplatz 3, 1. Stock) und in der Einwohnerkontrolle (Rue Saint-Pierre 10, Stockwerk -1) geregelt werden.

Zur Zentralverwaltung gehören die Kommunikation, die Archive und die Einbürgerungen.

Einwohnerkontrolle

Die Einwohnerkontrolle ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie sich in Freiburg niederlassen. Sie registriert Ihre Ankunft, stellt Identitätskarten und Aufenthaltsbescheinigungen aus.

Die Einwohnerkontrolle befindet sich an der Rue Saint-Pierre 10 (Stockwerk -1)

Das Stadtsekretariat

Das Stadtsekretariat erfüllt die Aufgaben einer Kanzlei. Es verfasst und kommuniziert die Beschlüsse des Gemeinderats und des Generalrats und sorgt für deren Umsetzung. Es stellt Leumundszeugnisse und Unterkunftsbescheinigungen aus sowie beglaubigt Kopien und Unterschriften.

Sie können mit Karte, Twint oder bar bezahlen.

Der Schalter des Stadtsekretariats befindet sich im 1. Stock des Rathauses.

Vollständige Öffnungszeiten
Heute, Donnerstag, 21. November

Von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet
Freitag, 22. November: von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet

Reguläre Öffnungszeiten
Montag 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Dienstag 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Mittwoch 8.00-17.00 Uhr
Donnerstag 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Freitag 8.00-11.30 Uhr, 14.00-16.00 Uhr
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen
08.12.2024 Geschlossen Maria Empfängnis
25.12.2024 Geschlossen Weihnachtstag
26.12.2024 Geschlossen Stephanstag
01.01.2025 Geschlossen Neujahrstag
02.01.2025 Geschlossen Berchtoldstag
Beglaubigung einer Kopie

Sie müssen nicht in der Stadt Freiburg wohnhaft sein, um dieses Dokument zu erhalten.

Tarife
  • 1 Kopie - CHF 10.00
  • Folgende Kopien - CHF 1.00
Verpflichtungserklärung

Wenn Sie eine ausländische Person zu sich einladen möchten, muss diese je nach Herkunftsland bei ihren Behördengängen eine Verpflichtungserklärung vorlegen.

Vorzulegende Unterlagen – eingeladene Person
  • Möchte die Person ferienhalber in die Schweiz kommen, muss sie bei der Schweizer Botschaft ihres Herkunftslandes eine Verpflichtungserklärung beantragen;

  • möchte die Person zwecks Heirat oder im Rahmen einer Familienzusammenführung in die Schweiz kommen, muss sie eine Unterhaltsgarantie (PDF) des Amts für Bevölkerung und Migration ausfüllen; 

  • das ausgefüllte Formular schickt sie an die Person, von der sie in die Schweiz eingeladen wird;

  • möglicherweise ist eine Reiseversicherung erforderlich.

Im Stadtsekretariat vorzulegende Unterlagen - einladende Person
  • Die ausgefüllte und unterzeichnete (falls verheiratet, auch von der Partnerin oder dem Partner) Verpflichtungserklärung oder Unterhaltsgarantie;

  • zwecks Unterschriftenkontrolle die Ausweispapiere der Personen, die unterzeichnet haben;

  • eine Lohnbescheinigung oder die letzte Lohnabrechnung (CHF 2'800 netto pro Monat oder CHF 30'000 pro Jahr);

Tarife
  • CHF 20.00 pro Bescheinigung

Beglaubigung von Unterschriften
Vorzulegendes Dokument
  • Personalausweis
Tarife
  • einfache Unterschrift – CHF 8.00
  • Beglaubigung Foto (Pass) – CHF 8.00
Leumundszeugnis
Vorzulegende Dokumente
Tarife
  • CHF 16.00 für eine Person
  • CHF 28.00 für ein Paar
Reisebescheinigung für ein minderjähriges Kind ohne Begleitung
Vorzulegendes Dokument
  • Personalausweis
Tarif
  • CHF 16.00
  • CHF 8.00, falls Sie das ausgedruckte und ausgefüllte Dokument "Reisegenehmigung" zur Beglaubigung der Unterschrift vorweisen
Heimatschein

Die Heimatscheine müssen beim Bezirkszivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellt werden. Für die Stadt Freiburg ist dies

Zivilstandsamt des Saanebezirks
Rue Abbé-Bovet 14
Postfach 503
1701 Freiburg

Der Heimatschein kann online mittels eines Bestellformulars bestellt werden.

Strafregisterauszug

Das Stadtsekretariat gibt keine Bestellformulare für Strafregisterauszüge mehr ab. Diese können an den Poststellenschaltern oder auf der Website des Bundesamtes für Justiz bezogen werden.