Da viele Dienstleistungen auch aus der Entfernung erbracht werden können (per Telefon oder auf elektronischem Weg), wird empfohlen, zuerst diese Lösung auf Distanz zu erwägen, bevor man vor Ort erscheint.
Die wichtigsten administrativen Fragen können im Stadtsekretariat (Rathaus, Rathausplatz 3, 1. Stock) und in der Einwohnerkontrolle (Rue Saint-Pierre 10, Stockwerk -1) geregelt werden.
Die Einwohnerkontrolle ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie sich in Freiburg niederlassen. Sie registriert Ihre Ankunft, stellt Identitätskarten und Aufenthaltsbescheinigungen aus.
Die Einwohnerkontrolle befindet sich an der Rue Saint-Pierre 10 (Stockwerk -1)
Das Stadtsekretariat
Das Stadtsekretariat erfüllt die Aufgaben einer Kanzlei. Es verfasst und kommuniziert die Beschlüsse des Gemeinderats und des Generalrats und sorgt für deren Umsetzung. Es stellt Leumundszeugnisse und Unterkunftsbescheinigungen aus sowie beglaubigt Kopien und Unterschriften.
Sie können mit Karte, Twint oder bar bezahlen.
Der Schalter des Stadtsekretariats befindet sich im 1. Stock des Rathauses.
Vollständige Öffnungszeiten
Heute, Donnerstag, 21. November
Von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet Freitag, 22. November: von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet
Reguläre Öffnungszeiten
Montag
8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Dienstag
8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Mittwoch
8.00-17.00 Uhr
Donnerstag
8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Freitag
8.00-11.30 Uhr, 14.00-16.00 Uhr
Samstag
Geschlossen
Sonntag
Geschlossen
Spezielle Öffnungszeiten
08.12.2024
Geschlossen
Maria Empfängnis
25.12.2024
Geschlossen
Weihnachtstag
26.12.2024
Geschlossen
Stephanstag
01.01.2025
Geschlossen
Neujahrstag
02.01.2025
Geschlossen
Berchtoldstag
Beglaubigung einer Kopie
Sie müssen nicht in der Stadt Freiburg wohnhaft sein, um dieses Dokument zu erhalten.
Tarife
1 Kopie - CHF 10.00
Folgende Kopien - CHF 1.00
Verpflichtungserklärung
Wenn Sie eine ausländische Person zu sich einladen möchten, muss diese je nach Herkunftsland bei ihren Behördengängen eine Verpflichtungserklärung vorlegen.
Vorzulegende Unterlagen – eingeladene Person
Möchte die Person ferienhalber in die Schweiz kommen, muss sie bei der Schweizer Botschaft ihres Herkunftslandes eine Verpflichtungserklärung beantragen;
Der Heimatschein kann online mittels eines Bestellformulars bestellt werden.
Strafregisterauszug
Das Stadtsekretariat gibt keine Bestellformulare für Strafregisterauszüge mehr ab. Diese können an den Poststellenschaltern oder auf der Website des Bundesamtes für Justiz bezogen werden.