Jede stimmberechtigte Person kann ihr Stimmrecht ausüben, sobald sie das Stimmmaterial erhalten hat. Nur in der Gemeinde Freiburg wohnhafte Personen können Ihr Stimmrecht in Freiburg ausüben.
Nächste Daten
Konsultieren Sie die Termine und Inhalte der nächsten Volksabstimmungen.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft reserviert vier Daten pro Jahr im Hinblick auf mögliche Volksabstimmungen. Für die nächsten zwanzig Jahre stehen deren Termine bereits fest.
Ergebnisse
Sie finden die Ergebnisse der Bundesabstimmungen und der kantonalen Abstimmungen auf der Website des Staates Freiburg.
Vorzeitige Stimmabgabe
Briefliche Stimmabgabe: Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel ins Antwortkuvert. Schliessen Sie das Antwortkuvert so, dass die Adresse des Stimmbüros im Adressfenster erscheint. Da das Antwortkuvert bereits frankiert ist, wird keine Briefmarke benötigt. Übergeben sie diese Unterlagen der Post, sodass sie spätestens am Tag der Abstimmung beim Stimmbüro eintreffen.
Achtung: Ohne den unterschriebenen Stimmrechtsausweis ist die Stimme ungültig.
Stimmabgabe bei der Gemeinde: Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel ins Antwortkuvert. Schliessen Sie das Antwortkuvert so, dass die Adresse des Stimmbüros im Adressfenster erscheint. Legen Sie das Antwortkuvert bis zum Tag der Abstimmung um 10 Uhr in den speziellen Briefkasten « Abstimmung » vor dem Stadthaus, Rathausplatz 3. Dieser Briefkasten ist jederzeit zugänglich. Antwortcouverts, die nach 10 Uhr in den Briefkasten gelegt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Achtung: Ohne den unterschriebenen Stimmrechtsausweis ist die Stimme ungültig.
Stimmrechtsausweis
Persönliche Stimmabgabe im Stimmbüro
Das Stimmbüro befindet sich an der Rue des Chanoines 1 (Chorherrengasse 1), neben der Kathedrale) und ist nur am Tag der Abstimmung, zwischen 10 und 12 Uhr geöffnet. Nur in der Gemeinde Freiburg wohnhafte Personen können Ihr Stimmrecht in diesem Stimmbüro ausüben.
Sie müssen persönlich erscheinen. Sie sind nicht berechtigt, den Stimmzettel einer Drittperson in die Urne zu legen.
Achtung: Denken Sie daran, ihren Stimmrechtsausweis mitzunehmen. Ohne dieses Dokument werden Sie nicht abstimmen können.
Stimmrechtsausweis
Gesetzliche Grundlagen
Schliessung des Stimmregisters - Art. 3 PRR: am Dienstag vor dem Urnengang um 12 Uhr. Schliessung des Urnenganges - Art. 20 PRG: am Sonntag des Urnenganges um 12 Uhr.
Vergehen gegen den Volkswillen werden gemäss den Artikeln 279-283 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs bestraft.
Jedes organisierte Sammeln der Antwortcouverts ist verboten - Artikel 282 bis StGB.
Abstimmungsbroschüre der Gemeindeinitiative "Die erste Stunde Parkieren ist gratis in Freiburg".
Das Abstimmungsergebnis zur Gemeindeinitiative "Die erste Stunde Parkieren ist gratis in Freiburg" finden Sie ab Sonntag, 9. Juni 2024 auf unserer Website.