Nun steht es fest: Eine neue Kunstinstallation wird nach Abschluss der Neugestaltung den Vorplatz des Bahnhofs zieren. Der Gemeinderat hat entschieden, dass der Jo-Siffert-Brunnen von Jean Tinguely an seinem aktuellen Platz auf der Schützenmatte bleibt. Bei der Verabschiedung der Ortsplanrevision (OPR) im letzten Juni hatte die Exekutive das emblematische Werk an seinem jetzigen Standort bereits unter Denkmalschutz gestellt. Mit diesem Entscheid kann ein Teil des Projekts zur Neugestaltung des Bahnhofplatzes, das dem Eingang zur Stadt ein neues Gesicht verleihen soll, vorangetrieben werden. Die Einsprachen gegen die Verlegung des Brunnens werden damit gegenstandslos.
Zur Erinnerung: Die Idee, den Brunnen zu verlegen, war bereits 2015 in das Pflichtenheft des Architekturwettbewerbs zur Neugestaltung des Bahnhofplatzes aufgenommen worden. Bis zur Verabschiedung der OPR in diesem Jahr hatte der Gemeinderat also einfach diesen ersten Entscheid umgesetzt.
Im Jahr 2025 wird ein Kunstwettbewerb lanciert, um ein neues Kunstwerk zu schaffen. Dieses soll als emblematisches Element nicht nur das Stadtbild prägen, sondern auch Frische in die mineralische Umgebung bringen. Das neue Design muss sich in die 200 m2 grosse kreisförmige Fläche einfügen, für die der Jo-Siffert-Brunnen vorgesehen war. Diese Fläche, die im Frühling 2022 im Rahmen eines separaten Baubewilligungsverfahrens öffentlich aufgelegt wurde, ist Teil des Perimeters 1 des Projekts zur Neugestaltung des Bahnhofs. Das gleichzeitig aufgelegte Projekt umfasst die Kreuzung Boulevard de Pérolles – Route des Arsenaux sowie den Bahnhofsplatz und die Avenue de la Gare und fällt unter das Strassengesetz. Die Stufen und Ränge, die die kreisförmige Fläche überragen und teilweise amphitheaterartig umschliessen, sind Bestandteil des Hauptperimeters und daher vom Entscheid des Gemeinderats nicht betroffen.
Keine Auswirkungen auf den Zeitplan
Der Entscheid hat zur Folge, dass die kreisförmige Fläche aus dem Ausschreibungsdossier genommen wird und eine neue öffentliche Auflage eingeleitet wird, sobald die Gewinnerin oder der Gewinner des Kunstwettbewerbs feststeht. Auf der Ebene des allgemeinen Projektzeitplans wird der Wettbewerb jedoch keine Auswirkungen haben, da die Neugestaltung derzeit durch Justizverfahren blockiert ist.
Diese Situation zwang den Gemeinderat im Übrigen dazu, diesen Sommer die Wiederaufnahme des Projekts - das ursprünglich im Agglomerationsprogramm der zweiten Generation (AP2) enthalten war - in das AP5 zu beantragen. Eine Änderung, die noch von den übergeordneten Instanzen (Agglomeration Freiburg, Kanton und Bund) validiert werden muss, um von deren Kofinanzierung profitieren zu können.
Weitere Informationen zum Projekt: www.stadt-freiburg.ch/entwicklung/bahnhofplatz-neugestaltung