Gewerbeverbände, Mieterinnen und Mieter, Eltern, Jugendliche, Sportvereine, Schaustellerinnen und Schausteller oder auch Personen ohne festen Wohnsitz: Das dritte Finanzhilfepaket der Stadt Freiburg umfasst eine grosse Zielgruppe. Diesmal werden 1,2 Millionen Franken ausgeschüttet, somit beläuft sich die bisherige Finanzhilfe insgesamt auf 1,9 Millionen Franken. Neue Massnahmen werden derzeit geprüft.
Die Stadt Freiburg setzt ihre Unterstützung, welche die nicht gesundheitlichen Auswirkungen der Coronakrise abfedern soll, fort (s. Pressemitteilung vom 4. Juni 2020). Nach den ersten zwei dringenden Massnahmenpaketen in der Höhe von fast 700 000 Franken (insgesamt ist eine Finanzhilfe von drei Millionen angekündigt) folgt nun das dritte: Der Gemeinderat hat dafür den Betrag von mehr als 1,2 Millionen Franken genehmigt. Die Finanzkommission des Generalrats hat diese Massnahmen vorab positiv begutachtet. Im September wird das Gemeindeparlament rückwirkend über sie entscheiden.
Vor allem die lokalen Wirtschaftsakteure profitieren von dem Hilfspaket. Um eine Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit zu fördern und eine Wettbewerbsverzerrung zu verhindern, erhält jeder der fünf lokalen Gewerbeverbände 10 000 Franken. Gleichzeitig gehen 550 000 Franken an den Freiburgischen Verband des Handels, des Handwerks und der Dienstleistungen (AFCAS), Sektion Stadt Freiburg. Die AFCAS fungiert als Dachverband und vertritt die Interessen aller Gewerbeverbände der Kantonshauptstadt. Mit dieser Summe werden in den nächsten fünf Jahren eine Reihe von Projekten und Zielen umgesetzt, über die gemeinsam mit der Stadt entschieden wird. Entsprechende Vereinbarungen regeln Rechts-, Informations- und Nachhaltigkeitsfragen.
Ausserdem übernimmt die Stadt Freiburg einen Teil der Geschäftsmieten von Räumlichkeiten, die ihr gehören (vor allem bei Kiosken, Restaurants, Läden und Sportvereinen). Mehr als 200 000 Franken Miete werden somit den Mietern erlassen. Die Stadt geht mit diesen Mietreduktionen gegenüber den anderen Vermietern mit gutem Beispiel voran und appelliert daran, dass es für alle von Vorteil ist, wenn ein Konkurs verhindert werden kann. Weitere 290 000 Franken werden ebenfalls nicht in Rechnung gestellt, nämlich die Stunden für die nicht erbrachte ausserschulische Betreuung.
Einsatz für den Sport
Das dritte Paket an ausserordentlichen Massnahmen enthält zudem Unterstützung für die Organisatoren des Murtenlaufs (30 000 Franken als einmalige Hilfeleistung sowie eine Verlustgarantie über 20 000 Franken, falls die Veranstaltung diesen Herbst stattfindet) sowie für Sommeraktivitäten für Kinder und Jugendliche (fast 50 000 Franken, s. Pressemitteilung vom 2. Juli 2020). Weitere Subventionen gehen an den Verein REPER im Rahmen der Essensausgabe (20 000 Franken) sowie an Schausteller (12 000) und an die Notschlafstelle La Tuile, für die bis Ende August zusätzliche Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden (6000 Franken).
Es wird fortlaufend geprüft, wo Bedarf herrscht und Finanzhilfen eingesetzt werden sollen.