Die geplanten Änderungen an der Allée du Cimetière werden den Fussgänger:innen einen sicheren und qualitativ hochwertigen Weg entlang der beiden Eishallen und des Parkplatzes bieten. Eine erhöhte Trottoirüberfahrt, die den Übergang zur Route de Morat kennzeichnet, die Einführung einer Tempo-30-Zone und eine Spurverengung bieten einen verbesserten Schutz für die Fussgänger:innen. Langfristig soll ein Absperrsystem, das bei Eishockey-Spielen eingesetzt werden kann, die An- und Abreise des Publikums in einem gesicherten Bereich ermöglichen. Zudem ist vorgesehen, den nördlichen Abschnitt des Chemin Saint-Léonard schrittweise vom Friedhofgelände zu entfernen, um den Eingangsbereich freizumachen und den Zugang zu den Nebeneingängen des Friedhofs zu verbessern.
Der Chemin Saint-Léonard, der derzeit teilweise für den Autoverkehr gesperrt ist, wird mit versenkbaren Pollern versehen und in eine Tempo-30-Zone umgewandelt. Nur Lieferfahrzeuge, der Langsamverkehr und die Verstärkungsbusse der TPF dürfen auf dieser Strasse fahren. Entlang der Friedhofsmauer werden Blumenwiesen angelegt und eine Reihe von lokalen Baumarten gepflanzt. Diese Bepflanzung bildet eine grüne Abschrankung zwischen dem Ort der Andacht und dem des Sports, zudem dient sie der Bekämpfung von Wärmeinseln und der Förderung der Biodiversität. Die TPF-Bushaltestellen «Cimetière» werden gemäss den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes BehiG angepasst.
Die Gestaltung der beiden Strassen, die bei der Städtischen Eishalle aufeinandertreffen, war ursprünglich als Teil der Gestaltung der öffentlichen Räume im St. Léonard vorgesehen, die mit dem Baukredit für die Städtische Eishalle und das Parkhaus einherging. Von einer einfachen Instandsetzung nach den Bauarbeiten hat sich das Projekt nun zu einer hochwertigen fussgänger- und umweltfreundlichen Gestaltung weiterentwickelt mit dem Ziel, das Kronendach zu vergrössern, die Biodiversität zu fördern sowie die Sicherheit für Fussgänger:innen und der Notausgänge zu erhöhen.
Der Baukredit für die Umgestaltung dieser Strassen wird Anfang 2025 beim Generalrat beantragt. Sobald die Genehmigung erteilt und die Kredite seitens der Politik angenommen sind, können die Arbeiten beginnen. Sie werden in enger Zusammenarbeit mit den Akteur:innen des Standortes erfolgen, um die Umsetzung von Massnahmen zu erleichtern, die den Zugang aller Nutzer:innen zum Gelände garantieren.
Das Dossier wird ab dem 4. Oktober 2024 innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen beim Bauinspektorat, Rue Joseph-Piller 7, während der Öffnungszeiten (8–12 Uhr, 14–17 Uhr) zur Einsicht aufliegen.