Die Mitglieder des Generalrates können verlangen, dass ein besonderer Gegenstand anlässlich einer nächsten Sitzung diskutiert wird, je nachdem, ob dieser Gegenstand Sache des Generalrates oder des Gemeinderates ist:
Vorschläge über Gegenstände in der Kompetenz des Generalrates: "Die Vorschläge haben zum Ziel, den Gemeinderat zu ersuchen, ein bestimmtes Problem zu studieren und dem Generalrat einen Bericht vorzulegen. Die Vorschläge können darauf abzielen, dass eine Massnahme oder ein Entscheid getroffen oder ein Reglement angepasst wird. (Artikel 63 Absatz 2 des Reglements des Generalrats der Stadt Freiburg vom 18. September 2018 - RCG)
Postulate über Gegenstände in der Kompetenz des Gemeinderates: "Die Postulate haben zum Ziel, den Gemeinderat zu ersuchen, ein bestimmtes Problem zu studieren und dem Generalrat einen Bericht vorzulegen.(Artikel 64 Absatz 2 RCG)
Der Vorschlag oder das Postulat kann von den Generalräten entweder mündlich während der Sitzung oder schriftlich formuliert werden. Im zweiten Fall wird darum gebeten, dasAntragsformularzu benutzen.
Ferner hat das Büro oder jedes Mitglied des Generalrates die Möglichkeit, in einer unverbindlichen Erklärung seine Meinung über ein Ereignis zum Ausdruck zu bringen. Es besteht dabei die Möglichkeit, dies über eine Resolution (Artikel 72 RCG) zu tun.