Der Gemeinderat der Stadt Freiburg empfiehlt ein "Ja" am 19. Mai in der Volksabstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Dieselbe Empfehlung gibt er für die kantonale Abstimmung vom 30. Juni über die Umsetzung der Steuerreform ab. Die Stadtfreiburger Exekutive folgt damit den Stellungnahmen des Schweizerischen Gemeindeverbandes und des Freiburger Gemeindeverbandes.
Volksabstimmung vom 19. Mai
Der Gemeinderat der Stadt Freiburg unterstützt das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Indem die Schweiz den Spezialstatus aufhebt, von dem gegenwärtig die ausländischen Unternehmen profitieren, kommt sie den Forderungen der internationalen Gemeinschaft nach. Dieser klare und stabile Rahmen wird unsere Wirtschaft und damit die Beschäftigung stärken.
Im Gegensatz zur Reform der Unternehmensbesteuerung III (USR III), die 2017 an der Urne abgelehnt wurde, trägt das Bundesgesetz STAF den Interessen der Kantone und der Gemeinden Rechnung. So wird der Bund den Kantonen 1 Milliarde überweisen, damit diese die Steuerausfälle finanzieren, welche die Gemeinden zu Beginn der Einführung des neuen Systems hinnehmen müssen. Ferner werden jährlich 2 Milliarden der AHV überwiesen. Diese Massnahme wird dazu beitragen, die Renten zu sichern, und der gesamten Bevölkerung zugutekommen.
Kantonale Abstimmung vom 30. Juni
Der Gemeinderat unterstützt das kantonale Gesetz zur Umsetzung der Steuerreform. Er begrüsst die finanzielle Unterstützung, die der Staat Freiburg den Gemeinden zukommen lassen wird. Sollte diese Revision am 30. Juni nicht angenommen werden, so ist der Gemeinderat der festen Überzeugung, dass sich dies sehr negativ auswirken wird: Unternehmen, die grosse Steuerzahler sind, würden das Kantonsgebiet verlassen, um sich in Kantonen niederzulassen, die bereits eine Senkung der Unternehmensbesteuerung verabschiedet haben. Während die Reform in einem ersten Schritt einen Rückgang der Steuereinnahmen zur Folge haben wird, würde ihre Ablehnung dazu führen, dass die Gesamtheit der Steuereinnahmen schlicht und einfach verloren gingen.