Bauinspektorat

Zugang zur FRIAC-Anwendung

Seit 2018 müssen sämtliche Unterlagen für ein Baubewilligungsgesuch über die kantonale Anwendung FRIAC eingereicht werden.

In Anwendung von Art.30 Abs.1 Bst. b) des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) vom 23.Mai 1991 stehen die Fristen, um gegen ein Projekt Einsprache zu erheben, vom 18. Dezember 2024bis und mit 3. Januar 2025 still.

Das Bauinspektorat ist für die folgenden Bereiche zuständig:

  • Verwaltung der bei der Stadt eingereichten Baugesuche und Vorgesuche; 
  • Inspektion von Baustellen;
  • Einhaltung der baupolizeilichen Vorschriften: Hygieneprobleme in Gebäuden, illegale oder nichtkonforme Bauten usw.
  • Bewilligung von Geschäftsschildern, Patenten sowie Überprüfung von Räumlichkeiten;
  • Revision von Tankanlagen;

Die Inspektorin/Der Inspektor spielt bei der Anwendung der erlassenen Gesetze und Reglemente eine wichtige Rolle, um zum einen die Sicherheit und zum andern die Achtung der Interessen der Gemeinschaft zu gewährleisten.

Das Inspektorat gibt auch Auskünfte über den Ortsplan (OP) sowie die kommunalen und kantonalen Reglemente. Es ist zuständig für das Inventar des Immobilienbestands (fotografische Bestandesaufnahme, Pläne usw.).

Vollständige Öffnungszeiten
Heute, Samstag, 21. Dezember

Geschlossen
Sonntag, 22. Dezember: geschlossen

Reguläre Öffnungszeiten
Montag 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Dienstag 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Mittwoch 8.00-17.00 Uhr
Donnerstag 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Freitag 8.00-11.30 Uhr, 14.00-16.00 Uhr
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen
21.12.2024 8.00-11.30 Uhr, 14.00-16.00 Uhr
25.12.2024 Geschlossen Weihnachtstag
26.12.2024 Geschlossen Stephanstag
01.01.2025 Geschlossen Neujahrstag
02.01.2025 Geschlossen Berchtoldstag
18.04.2025 Geschlossen Karfreitag
21.04.2025 Geschlossen Ostermontag
01.05.2025 8.00-11.30 Uhr Tag der Arbeit
29.05.2025 Geschlossen Auffahrt / Christi Himmelfahrt
09.06.2025 Geschlossen Pfingstmontag
19.06.2025 Geschlossen Fronleichnam
01.08.2025 Geschlossen Bundesfeier
15.08.2025 Geschlossen Maria Himmelfahrt
01.11.2025 Geschlossen Allerheiligen
08.12.2025 Geschlossen Maria Empfängnis
25.12.2025 Geschlossen Weihnachtstag
26.12.2025 Geschlossen Stephanstag
01.01.2026 Geschlossen Neujahrstag
02.01.2026 Geschlossen Berchtoldstag
Arbeiten an geschütztem Gebäude oder Perimeter

Sie sind Eigentümer/in und planen Bauarbeiten?
Überprüfen Sie zunächst, ob Ihr Eigentum geschützt ist oder sich in einer geschützten Zone oder einem geschützten Perimeter befindet. 

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

  1. Klicken Sie auf den Link zu unserem Geoportal.
  2. Geben Sie Ihre Adresse oder Parzellennummer in das Suchfeld unter dem Logo der Stadt ein.
  3. Klicken Sie auf das Suchergebnis.
  4. Klicken Sie auf das betreffende Gebäude: Im Infofeld sehen Sie, in welcher Schutzkategorie Ihr Gebäude allenfalls eingestuft ist (Kat. 1, 2 oder 3) sowie die Art des Schutzperimeters (1 oder 2).

Die Verteilung der Zuständigkeiten ist in dieser Tabelle (PDF) zusammengefasst.

Im Detail: Ihre Immobilie wird angezeigt und
- Sie sehen einen weissen Punkt? Dann ist Ihre Immobilie von regionaler (kommunaler) Bedeutung (Kategorie 3). Kontaktieren Sie uns unter 026 351 75 14 oder schreiben Sie an inspectorat-constructions [at] ville-fr [.] ch (inspectorat-constructions[at]ville-fr[dot]ch).

- Sie sehen einen roten oder weiss-roten Punkt? Dann wenden Sie sich an das Amt für Kulturgüter unter 026 305 12 87.
- Sie sehen keinen Punkt? Kontaktieren Sie die für den Perimeter zuständige Behörde.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich an das Bauinspektorat der Stadt Freiburg.