In Anwendung von Art.30 Abs.1 Bst. b) des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) vom 23.Mai 1991 stehen die Fristen, um gegen ein Projekt Einsprache zu erheben, vom 18. Dezember 2024bis und mit 3. Januar 2025 still.
Das Bauinspektorat ist für die folgenden Bereiche zuständig:
Verwaltung der bei der Stadt eingereichten Baugesuche und Vorgesuche;
Inspektion von Baustellen;
Einhaltung der baupolizeilichen Vorschriften: Hygieneprobleme in Gebäuden, illegale oder nichtkonforme Bauten usw.
Bewilligung von Geschäftsschildern, Patenten sowie Überprüfung von Räumlichkeiten;
Revision von Tankanlagen;
Die Inspektorin/Der Inspektor spielt bei der Anwendung der erlassenen Gesetze und Reglemente eine wichtige Rolle, um zum einen die Sicherheit und zum andern die Achtung der Interessen der Gemeinschaft zu gewährleisten.
Das Inspektorat gibt auch Auskünfte über den Ortsplan (OP) sowie die kommunalen und kantonalen Reglemente. Es ist zuständig für das Inventar des Immobilienbestands (fotografische Bestandesaufnahme, Pläne usw.).
Sie sind Eigentümer/in und planen Bauarbeiten?
Überprüfen Sie zunächst, ob Ihr Eigentum geschützt ist oder sich in einer geschützten Zone oder einem geschützten Perimeter befindet.
Geben Sie Ihre Adresse oder Parzellennummer in das Suchfeld unter dem Logo der Stadt ein.
Klicken Sie auf das Suchergebnis.
Klicken Sie auf das betreffende Gebäude: Im Infofeld sehen Sie, in welcher Schutzkategorie Ihr Gebäude allenfalls eingestuft ist (Kat. 1, 2 oder 3) sowie die Art des Schutzperimeters (1 oder 2).
Die Verteilung der Zuständigkeiten ist in dieser Tabelle (PDF) zusammengefasst.
Im Detail: Ihre Immobilie wird angezeigt und
- Sie sehen einen weissen Punkt? Dann ist Ihre Immobilie von regionaler (kommunaler) Bedeutung (Kategorie 3). Kontaktieren Sie uns unter 026 351 75 14 oder schreiben Sie an inspectorat-constructions [at] ville-fr [.] ch (inspectorat-constructions[at]ville-fr[dot]ch).
- Sie sehen einen roten oder weiss-roten Punkt? Dann wenden Sie sich an das Amt für Kulturgüter unter 026 305 12 87.
- Sie sehen keinen Punkt? Kontaktieren Sie die für den Perimeter zuständige Behörde.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich an das Bauinspektorat der Stadt Freiburg.