Der OP ist eine gesetzliche Verpflichtung, aber vor allem auch ein wichtiges Entwicklungsinstrument für das Gemeindegebiet: Er identifiziert die Themen und Herausforderungen, denen sich die Stadt stellen muss und gibt die Richtung für ihre Entwicklung vor. Er besteht aus mehreren Plänen und einem aus zwei Dossiers bestehenden Reglement: das Richtplandossier, in dem die strategischen Visionen für die nächsten 15 bis 20 Jahre festgelegt werden; das Nutzungsplandossier, in dem die gesetzlichen Vorschriften für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt sind.
Auf der Grundlage von zahlreichen Studien, die die aktuelle Situation des Gemeindegebiets beschreiben und die verschiedenen möglichen Szenarien für seine Zukunft analysieren, fasst der OP städtebauliche Themen wie Stadtplanung, Mobilität und Landschaft zusammen. Aus diesem Grund wird der OP in Zusammenarbeit mit kommunalen Akteuren (den verschiedenen kommunalen Diensten, Verbänden und allen Einwohnerinnen und Einwohnern) sowie auf den verschiedenen Ebenen der Raumordnung, die es zu berücksichtigen gilt (Region oder Agglomeration, Kanton und Bund), entwickelt.
Der OP ist daher auch ein verbindliches Instrument für die Gemeinden. Das kantonale Raumplanung und Baugesetz (RPBG) schreibt vor, dass "der Ortsplan mindestens alle 15 Jahre überprüft und nötigenfalls geändert" werden muss.
Der Ortsplan 2024
Der Gemeinderat verabschiedete den überarbeiteten OP am 4. Juni 2024, nach einer fast 20-jährigen Arbeit an der Aktualisierung. Er hat ihn zur abschliessenden Prüfung an die RIMU übergegeben. Gleichzeitig wurden die Entscheidungen über die Einsprachen zugestellt. Der vorherige OP der Stadt Freiburg stammte aus dem Jahr 1991. Die Stadt überarbeitete ihn, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Stadt gerecht zu werden, insbesondere nach dem Inkrafttreten der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) im Jahr 2014, das die Kantone zur Anpassung ihrer Richtpläne verpflichtet.
Der OP von 2024 legt grossen Wert auf die Erhaltung des natürlichen Raums und des baulichen Erbes. Es werden Schutzgebiete eingerichtet und ein besonderes Augenmerk auf öffentliche Räume und deren Verbindung gelegt. Gleichzeitig zeigt der OP auf, wo eine Entwicklung möglich und erwünscht ist, insbesondere in zentralen Zonen und in der Nähe von Verkehrsachsen. Die öffentliche Verkehrsmittel und die sanfte Mobilität werden in Besprechung mit der Agglomeration gefördert.
Die Unterlagen der allgemeinen Überarbeitung des Flächennutzungsplans wurden angepasst und fünf Mal öffentlich aufgelegt. Die Stadt hat nach jeder dieser öffentlichen Auflagen Überlegungen angestellt, insbesondere im Zusammenhang mit den Einsprachen, die Gegenstand eines Dialogs zwischen der Stadt und den Einsprechern waren. Sie nahm Anpassungen vor, um Fehler zu korrigieren, Bestimmungen zu präzisieren oder die Planung in bestimmten Bereichen anzupassen. Sie musste auch neue Basisdaten berücksichtigen, die zu zusätzlichen Studien und Änderungen in der Akte führten. Seit dem Ende der fünften öffentlichen Auflage wurde viel Arbeit geleistet, um die begründeten Entscheidungen über die Einsprachen zu verfassen.