Der Gemeinderat verabschiedet den Ortsplan

Am 4. Juni 2024 hat der Gemeinderat seinen Ortsplan (OP) offiziell verabschiedet. Er hat ihn nun zur abschliessenden Prüfung dem Staat Freiburg übergeben, von dem das weitere Prozedere für die Genehmigung abhängt.

Eine wichtige Etappe in der Revision des Ortsplans der Stadt Freiburg (OP) ist geschafft: Der Gemeinderat hat den OP verabschiedet und ihn der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) des Kantons Freiburg übergeben. Diese muss ihn nun prüfen. Von kommunaler Seite jedoch wurde der OP angenommen. Zeitgleich hat der Gemeinderat alle hängigen Einsprachen behandelt und sie abgewiesen oder zu den Akten gelegt; die Einsprechenden werden ihre allfälligen Beschwerden direkt an die RIMU richten müssen. Der OP muss nun von allen zuständigen Organen innerhalb des Staates Freiburg geprüft werden. Anschliessend wird die RIMU eine Genehmigung mit oder ohne Auflagen erlassen.

 Die Verabschiedung des OP durch den Gemeinderat bildet den Abschluss einer Arbeit, die vor zwanzig Jahren begonnen wurde. Sie beweist seinen Willen, dieses wichtige Instrument für die Stadtentwicklung umzusetzen und damit Strategien in den Bereichen Urbanisierung, Mobilität, Natur und Landschaft sowie Energie zu konkretisieren und Grossprojekte durchzuführen, die der gesamten Bevölkerung und der Umwelt zugutekommen.

Drei grundsätzliche Ausrichtungen
Die Ortsplanrevision hat drei Schwerpunkte: qualifizierte Innenentwicklung; Förderung des Natur-, Grünflächen- und Heimatschutzes; nachhaltige Mobilität.

Die Entwicklungsstrategie, die durch den OP entwickelt wurde, erfolgt im Rahmen übergeordneter Planungen wie des Kantonalen Richtplans (KantRP). Der Gemeinderat hat ein sogenannt «hohes» demografisches Szenario gewählt, legt aber Wert darauf, eine qualitativ hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen zu gewährleisten. Es wurde keine neue Bauzoneneinteilung im Rahmen der Revision vorgenommen, da der OP von 1991 bereits grosse Reserven bietet. Des Weiteren enthält der neue OP rigorose Heimatschutz-Massnahmen mit strengen Harmonisierungsvorschriften, um die Qualität der bestehenden Gebäude zu erhalten. Abschliessend hat der Gemeinderat entschieden, den Gebäudeschutz nach Objekt und nicht nach Zone vorzunehmen. Das lässt die Möglichkeit zu, einen Wiederaufbau oder eine Renovierung an geschützten Standorten harmonischer im bereits Bestehenden einzufügen.

Für Natur- und Landschaftsräume gelten besondere Regeln, um deren Schutz und Aufwertung zu verstärken. Damit können Wärmeinseln bekämpft und die Biodiversität innerhalb des Siedlungsgefüges besser bewahrt werden. Zu diesem Zweck enthält der OP Bestimmungen, die insbesondere den Erhalt von Grünflächen auf Privatgrundstücken gewährleisten. Im Bereich Mobilität zielt der OP durch den Ausbau des Fussgänger- und Radwegenetzes sowie durch die Eindämmung des motorisierten Individualverkehrs auf eine Verlagerung des Verkehrs ab.

Weitere Informationen: www.stadt-freiburg.ch/entwicklung/revision-op und www.sitecof.ch/pal